In der Liste der Kulturdenkmale in Bönningstedt sind alle Kulturdenkmale der schleswig-holsteinischen Gemeinde Bönningstedt (Kreis Pinneberg) aufgelistet (Stand: 21. Oktober 2024).
Legende
In den Spalten befinden sich folgende Informationen:
- Objekt-ID: die Nummer des Kulturdenkmales
- Lage: die Adresse des Kulturdenkmales und die geographischen Koordinaten. Kartenansicht, um Koordinaten zu setzen. In der Kartenansicht sind Kulturdenkmale ohne Koordinaten mit einem roten Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Kulturdenkmale ohne Bild sind mit einem blauen Marker gekennzeichnet, Kulturdenkmale mit Bild mit einem grünen Marker.
- Offizielle Bezeichnung: Bezeichnung des Kulturdenkmales
- Beschreibung: die Beschreibung des Kulturdenkmales
- Bild: ein Bild des Kulturdenkmales
Bauliche Anlagen
Objekt-ID
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Lage
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Offizielle Bezeichnung
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Beschreibung
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Bild
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8068 Wikidata
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Kieler Straße (53° 40′ 47″ N, 9° 54′ 20″ O)
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Vollmeilenstein
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Vollmeilenstein der Altona-Kieler Chaussee. Entfernungsangabe Südseite: Altona 2 M(eilen = ca. 15 km) Nordseite: Kiel 10¼ M(eilen = ca. 77 km). Auf der Vorderseite erhabenes Königsmonogramm Frederik VI. und Jahreszahl 1832. Alteintragung (Aktualisierung vorgesehen)
- Begründung: geschichtlich, wissenschaftlich, Kulturlandschaft prägend
- Schutzumfang: gesamtes Objekt
- Denkmaltyp: Bauliche Anlage
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Ehemalige Kulturdenkmale
Bis zum Inkrafttreten der Neufassung des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes am 30. Januar 2015 waren nachfolgend aufgeführte Objekte als Kulturdenkmale gemäß §1 des alten Denkmalschutzgesetzes (DSchG SH 1996) geschützt:[1]
Objekt-ID
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Lage
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Offizielle Bezeichnung
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Beschreibung
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Bild
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Dorfstraße 51 (53° 39′ 51″ N, 9° 54′ 46″ O)
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Hofanlage: Haupthaus
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Dorfstraße 51 (53° 39′ 52″ N, 9° 54′ 47″ O)
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Hofanlage: Scheune
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Kieler Straße 19 (53° 39′ 51″ N, 9° 54′ 46″ O)
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Hallenhaus mit Scheune
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Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es sich gegenwärtig um ein eingetragenes Denkmal handelt oder nicht. Eine verbindliche Auskunft erteilt das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.
- Die amtliche Kulturdenkmalliste ist niemals abgeschlossen. Durch Präzisierungen, Neuaufnahmen oder Streichungen wird sie permanent verändert. Eine Übernahme solcher Änderungen in diese Liste ist nicht sichergestellt, wodurch sich Abweichungen ergeben können.
- Die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist nicht von der Eintragung in diese oder die amtliche Liste abhängig. Auch Objekte, die nicht verzeichnet sind, können Denkmale sein.
- Grundsätzlich erstreckt sich die Denkmaleigenschaft auf Substanz und Erscheinungsbild insgesamt, auch des Inneren. Abweichendes gilt dann, wenn ausdrücklich nur Teile geschützt sind (z. B. die Fassade).
Einzelnachweise
- ↑ Kulturdenkmale im Kreis Pinneberg (Stand: Februar 2009) (Memento vom 7. Dezember 2010 im Internet Archive)
Weblinks
Quelle