Istrien gehörte bis 1849 zum österreichischen Königreich Illyrien, danach wurde es mit Triest und Görz und Gradisca zum neuen Kronland Küstenland vereinigt.
Mit der Reichsverfassung von 1861 erlangte die Markgrafschaft Istrien die Eigenschaft eines eigenständigen Kronlands, wobei jedoch der gemeinsame k.k. küstenländische Statthalter in Triest und das gemeinsame Gesetz- und Verordnungsblatt für das österreichisch-illirische Küstenland erhalten blieb.
Auch die Gerichtsorganisation spiegelte die Zusammengehörigkeit der drei Gebiete des Küstenlandes wider, war doch 1850 das k. k. Oberlandesgericht zu Triest als zuständiges Oberlandesgericht für die Gebiete Triest, Istrien und Görz festgelegt worden.[1]
Für das Gebiet der Markgrafschaft Istrien wurde zudem das Landesgericht in Rovinj geschaffen, das über den Bezirksgerichten in den Gerichtsbezirken stand.
Gerichtsbezirke
Die Tabelle enthält im Einzelnen folgende Informationen (Stand 1910):
Gerichtsbezirk (Ital.)
Name des Gerichtsbezirkes in italienischer Sprache
Slow./Kroat. Bezeichnung
slowenische/kroatische Bezeichnung
Landesgericht
Landesgericht, dem das Bezirksgericht unterstellt war
Politischer Bezirk
Politischer Bezirk, in dem der Gerichtsbezirk damals lag
Einwohner
Einwohner
Fläche in km²
Fläche in km²
Dichte
Bevölkerungsdichte in Einwohner pro km²
Dt.-spr.
Einwohner mit deutscher Umgangssprache
Ital.-spr.
Einwohner mit italienischer Umgangssprache
Slow.-spr.
Einwohner mit slowenischer Umgangssprache
Kroat.-spr.
Einwohner mit kroatischer Umgangssprache
Sonstige
Einwohner mit sonstigen Umgangssprachen sowie Staatsfremde
k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)