Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der niederbayerischen Gemeinde Zeilarn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.
[Anm. 1]
Bodendenkmäler der Gemeinde Zeilarn
Bodendenkmäler in der Gemarkung Gumpersdorf
Lage
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Objekt
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Akten-Nr.
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Bild
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Gumpersdorf (Standort)
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Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Rupert in Gumpersdorf und ihrer Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen. Siehe auch: St. Rupert (Gumpersdorf)
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D-2-7743-0026[1]
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Gumpersdorf (Standort)
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Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Lanhofen. Siehe auch: Mariä Himmelfahrt (Lanhofen)
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D-2-7743-0058[2]
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[[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.26619,12.90383!/D:Gumpersdorf, Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Lanhofen. Siehe auch: Mariä Himmelfahrt (Lanhofen), Bodendenkmal D-2-7743-0058!/|BW]]
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Bodendenkmäler in der Gemarkung Marktlberg
Lage
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Objekt
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Akten-Nr.
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Bild
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Marktlberg (Standort)
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Abschnittsbefestigung des frühen Mittelalters.
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D-1-7743-0011[3]
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BW
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Bodendenkmäler in der Gemarkung Obertürken
Lage
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Objekt
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Akten-Nr.
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Bild
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Obertürken (Standort)
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Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Martin in Zeilarn und ihrer Vorgängerbauten. Siehe auch: St. Martin (Zeilarn)
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D-2-7643-0004[4]
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Obertürken (Standort)
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Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Johannes der Täufer in Gehersdorf. Siehe auch: St. Johannes der Täufer (Gehersdorf)
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D-2-7643-0061[5]
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[[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.31381,12.83183!/D:Obertürken, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Johannes der Täufer in Gehersdorf. Siehe auch: St. Johannes der Täufer (Gehersdorf), Bodendenkmal D-2-7643-0061!/|BW]]
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Bodendenkmäler in der Gemarkung Schildthurn
Lage
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Objekt
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Akten-Nr.
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Bild
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Schildthurn (Standort)
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Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Aegidius in Schildthurn und ihrer Vorgängerbauten sowie der katholischen Kapelle St. Leonhard. Siehe auch: St. Ägidius (Schildthurn)
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D-2-7643-0005[6]
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[[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.30187,12.86041!/D:Schildthurn, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Aegidius in Schildthurn und ihrer Vorgängerbauten sowie der katholischen Kapelle St. Leonhard. Siehe auch: St. Ägidius (Schildthurn), Bodendenkmal D-2-7643-0005!/|BW]]
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Bodendenkmäler in der Gemarkung Taubenbach
Lage
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Objekt
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Akten-Nr.
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Bild
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Taubenbach (Standort)
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Burgstall des hohen oder späten Mittelalters.
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D-2-7743-0014[7]
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BW
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Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-2-7743-0026. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-2-7743-0058. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-1-7743-0011. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-2-7643-0004. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-2-7643-0061. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-2-7643-0005. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.
- ↑ BLfD Denkmaldatenbank D-2-7743-0014. BayLfD, abgerufen am 15. Juli 2021.