Liste der Bodendenkmäler in Burgoberbach

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der mittelfränkischen Gemeinde Burgoberbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Burgoberbach

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-5-6729-0016 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums. D-5-6729-0017 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6729-0018 BW
(Standort) Mittelalterliche Wasserburg, frühneuzeitliches Wasserschloss. D-5-6729-0021 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums. D-5-6729-0022 BW
(Standort) Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums. D-5-6729-0023 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung, Grabensystem vor- und frühgeschichtlicher Zeit D-5-6729-0092 BW
(Standort) Mittelalterliche Vorgängerbauten der Kath. Pfarrkirche St. Nikolaus. D-5-6729-0109 BW
(Standort) Mittelalterliche Vorgängerbauten der Kath. Nebenkirche St. Leonhard. D-5-6729-0110 BW
(Standort) Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. Friedhofskapelle D-5-6729-0123 BW
(Standort) Untertägige Teile einer Siedlung des späten Mittelalters. D-5-6729-0141 BW
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Wasserversorgung des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-5-6729-0142
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich der ehemaligen spätneuzeitlichen Wassermühle. D-5-6729-0144 BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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