↑E-Mail der Unteren Denkmalbehörde Bornheim vom 4. November 2011: „[…] teile ich Ihnen mit, dass das Gebäude in der Hemmergasse 39 kein Denkmal im Sinne des § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist. Das damals noch vorhandene Fachwerkgebäude konnte nicht rechtskräftig unter Schutz gestellt werden. […] Der Eintrag in der Denkmalliste der Stadt Bornheim unter der Nummer 237 wird daher gelöscht und die unter dem Ihnen bekannten Link veröffentlichte Denkmalliste der Stadt Bornheim entsprechend abgeändert.“