Das Ensemble (Lage) umfasst den rechteckigen, leicht ansteigenden Marktplatz. Er wird durch eine Verbreiterung der Hauptstraße in ihrem mittleren Verlauf gebildet. An seiner oberen Schmalseite schließen ihn die Südfront der Pfarrkirche und ihr Ostturm beherrschend ab. Die Bebauung der Platzseiten geht auf die Zeit des Wiederaufbaus nach dem Stadtbrand von 1862 zurück. Ihre Einheitlichkeit ist zum Teil durch Modernisierungen beeinträchtigt. Aktennummer: E-4-75-156-1.
Dreigeschossiges traufständiges abgewalmtes Satteldachhaus, erste und letzte Achse durch Lisenen risalitartig hervorgehoben, Erdgeschoss 1825, Obergeschosse um 1865
1618–1628, 1767 Umbau zur Marmorschneidmühle, zweigeschossiger Satteldachbau, mit Wappen, zugehörig: sogenannter Berggraben, Erdwall und Felsdurchbruch. Zulauf: beginnend in Selbitz auf Flur Nr.1247/4 [Gemarkung Selbitz], anschließend nördlich der Selbitz verlaufend als Flur Nr. 1276 [Gemarkung Selbitz], weiter als Flur Nr. 835 [Gemarkung Naila] und an der Marmormühle endend. Ablauf: Beginnend an der Marmormühle Flur Nr.873 [Gemarkung Naila] und weiter als Flur Nr. 872 [Gemarkung Naila], in die Selbitz mündend
Ehemals Hammergut, zweigeschossiger Walmdachbau mit Fachwerkobergeschoss und westlichem Anbau, 17./18. Jahrhundert, Scheune mit Halbwalmdach, 1. Hälfte 19. Jahrhundert
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.