Fromer gründete 1941 die Kanzlei Fromer Schultheiss & Staehelin, die seit dem Zusammenschluss mit der Kanzlei Fischer & Megert im Jahr 2011 unter der Bezeichnung Advokatur und Notariat Fromer firmiert.[4]Fromer Schultheiss & Staehelin assistierte unter anderem bei der Verlegung von Kühne + Nagel in die Schweiz im Jahr 1959.[5] Auf Leo Fromer geht die Fromer-Formel zur Berechnung eines angemessenen Salärs mitarbeitender Aktionäre zurück.[6][7] Diese Formel dient in der Schweiz der Bemessung einer Überschreitung der Verhältnismäßigkeit eines Salärs; bei Überschreitung des mit der Fromer-Formel errechneten Betrags liegt ein Missverhältnis vor.[6] Im Jahr 1960 war Fromer Sekretär des Verbands der Versandgeschäfte.[8] Fromer war Mitglied bzw. Präsident im Verwaltungsrat zahlreicher Unternehmen und wohnte zuletzt in Binningen.[9]
↑International Fiscal Association, International Association for Public Finance and Fiscal Law: Cahiers de droit fiscal international, Band 33, Verlag für Recht und Gesellschaft, 1956. S. 24.