Lenzkirch (Landschaftsschutzgebiet)
Das Landschaftsschutzgebiet Lenzkirch ist ein mit Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald vom 1. Oktober 1997 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.25.108). Lage und BeschreibungDas 5.304,6 Hektar große Gebiet umgibt Lenzkirch und gehört zum Naturraum Hochschwarzwald. Laut Steckbrief handelt es sich um eine typische, streubesiedelte Landschaft des Südschwarzwaldes mit Wäldern, Wiesen, Hecken, Weiden, Feldern und Gewässerläufen; ökologisch zusammenhängender Raum von besonderer Eigenart, Vielfalt und Schönheit, der bedeutende Erholungsfunktionen für den regionalen und überregionalen Bereich erfüllt. Ausgenommen von der Landschaftsschutzgebietsverordnung sind die Naturschutzgebiete Ursee und Wolfmoos sowie der westliche Teil der Wutachschlucht. Das Naturdenkmal Windgfällweiher liegt im Landschaftsschutzgebiet. SchutzzweckSchutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung
Siehe auch
WeblinksCommons: Lenzkirch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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