Lasse (Stand)Der Lasse ist die frühmittelalterliche historische Bezeichnung für einen minderfreien/halbfreien[1] zinshörigen Bauern, der an seinem Gut eine Erbberechtigung besaß und abhängig vom übergeordneten Adel war. Weitere Namensvarianten sind Late, laz (althochdeutsch), læt (altenglisch), let (altfriesisch), Lazze (mittelhochdeutsch), Lat, late und laet (mittelniederländisch) sowie lat und lâte (mittelniederdeutsch). Darüber hinaus finden sich in den germanischen Volksstämmen und vor allem im nordwestlichen Deutschland sowohl die Bezeichnungen Litus oder Latus (mittellateinisch) bzw. Letus (frankolateinisch) für einen an die „Scholle“ gebundenen Minderfreien verschiedener Abstufungen,[2] als auch die Bezeichnung Lito.[2] Der Stand der Lassen ist eine Weiterentwicklung des Kolonatrechts, welches sich im Verlauf der Spätantike im Imperium Romanum entwickelt hatte und später in den nachrömischen Königreichen der Goten, Vandalen, Burgunder und Franken zum Teil übernommen worden war.[3] GeschichteDer Stand der Lassen, Laten oder Liten ist vergleichbar mit dem der Hörigen und steht gesellschaftlich deutlich unter dem Stand der Edelfreien und Frielingen. In den Vorschriften der jeweiligen Volksrechte zeigen sich beispielsweise anhand der Höhe des Wergeldes der soziale Status des Lassen/Laten/Liten und die Durchlässigkeit der Grenzen zwischen Unfreiheit, Halbfreiheit und Freiheit in den einzelnen historischen Ständen. Die unterschiedlich große Eigenverantwortlichkeit im Gericht und im Verhältnis zum jeweiligen Dienstherrn gibt Hinweise auf die rechtliche Abstufung und die gesellschaftlichen Zwischenpositionen des Standes. In Sachsen hatten die dortigen Liten beispielsweise das Recht, Waffen zu tragen und auf der Volksversammlung zu erscheinen und besaßen anders als die vollkommen rechtlosen Unfreien (Knechte, Mägde, Sklaven und Kriegsgefangene) somit ein Versammlungs- und Stimmrecht und waren trotz des halbfreien Status Teil des Stammes. Der Status des Halbfreien/Minderfreien bedeutet für den Betroffenen, dass er als Person zwar frei war, jedoch für das Land, das er bewirtschaftete, an den Grundherrn einen Zins entrichten musste. Sie rekrutierten sich oftmals aus zuvor freien Bauern, die beispielsweise wegen Missernten, Krankheitsfällen oder kriegerischen Auseinandersetzungen ihr Land nicht mehr halten konnten und es an den Grundherrn übertragen mussten. Neben den Zinszahlungen, die im Frühmittelalter meist aus Naturalien bestanden, waren sie zu Frondiensten für den Grundherrn verpflichtet. Vor allem im altsächsischen Recht war der Litus zudem ein abhängiger kriegerischer Gefolgsmann des Edelfreien. Die feminine Form der Standesbezeichnung lautet je nach Region: Latesse, Lita, Litonissa. BegriffsklärungIm Zusammenhang mit der Standesbezeichnung leiten sich in der Literatur folgende Begriffe ab:
Aber auch heutige Orts- und Flurnamen leiten sich aus der Ständebezeichnung der Lassen ab, wie beispielsweise der Laßzinssee und die Laßzinswiesen oder die Orte Laßbrook und Laßbruch. Literatur
WeblinksWiktionary: Late – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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