LanggutfuhrDie Langgutfuhr (auch Langgutfuhre) ist im österreichischen Verkehrsrecht eine überlange Ladung. Den Begriff gab es analog auch in Deutschland, dort wird er nicht mehr verwendet. Zum BegriffLanggutfuhr ist „die Beförderung von Ladungen mit Kraftfahrzeugen [auch mit Anhänger], wenn
Die höchste zulässige Geschwindigkeit dieser Fahrzeuge ist auf Freilandstraßen 50 km/h. Auf Autobahnen war die Geschwindigkeit lange Zeit auf 70 km/h beschränkt und wurde im Jahre 2019 auf 80 km/h heraufgesetzt (§ 101 KFG).[1][2] Wenn bei der Langgutfuhre die Ladung um mehr als einen Meter über den vordersten oder den hintersten Punkt des Fahrzeuges hinaus ragt, muss diese „gut erkennbar gemacht sein“.[3] Die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 legt dabei fest, dass die Kennzeichnung der Ladung mit einer 25 mal 40 cm großen, weißen Tafel, mit 5 cm breiten, rot reflektierenden Rand zu erfolgen hat. Die am Fahrzeugende angebrachte Tafel muss dabei „annähernd lotrecht und senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges“ angebracht sein und darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.[4] Einzelnachweise
|