Landsitz steht für:
- Wohnsitz des Besitzers eines Landguts bzw. Gutshofs, siehe Herrenhaus (Gebäude)
- herrschaftliches größeres landwirtschaftliches Anwesen, siehe Gutshof
- Sommersitz eines Adligen oder begüterten Bürgerlichen auf dem Land, Alternative zu seinem Stadtpalais
- Sitz der Landstände
Siehe auch:
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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