Landschaftsverband Südniedersachsen

Landschaftsverband Südniedersachsen
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 1989
Sitz Berliner Straße 4, 37073 Göttingen
Zweck Förderung des Kulturlebens in Südniedersachsen
Vorsitz Peter Götz von Olenhusen
Geschäftsführung Olaf Martin
Mitglieder 26 ordentliche Mitglieder, 37 Beiratsmitglieder[1]
Website Landschaftsverband.org
Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Südniedersachsen (dunkelrot) in Niedersachsen

Der Landschaftsverband Südniedersachsen ist ein eingetragener Verein in Niedersachsen und wurde 1989 gegründet.

Er zählt zu den Landschaftsverbänden in Niedersachsen. Sein Wirkungsbereich umfasst die Landkreise Northeim, Göttingen und Holzminden sowie die Städte Seesen und Clausthal-Zellerfeld im Landkreis Goslar und die Stadt Alfeld im Landkreis Hildesheim. Sitz des Verbandes ist Göttingen.[2]

Aufgaben

Der Landschaftsverband fördert und entwickelt das Kulturleben in Südniedersachsen durch Dienstleistungen, beispielsweise Beratung bei der Planung von Kulturprojekten, die Vergabe von Zuschüssen und eigene Projekte. Er finanziert sich durch eine „regelmäßige Spende der VGH Versicherungen, das Land Niedersachsen und die Beiträge seiner Mitglieder“.[3]

Beratung von Museen

Seit 2016 hat er auch die Aufgaben des Museumsverbundes Südniedersachsen e. V. übernommen, der Ende 2015 aufgelöst wurde. Vom Verband können sich alle im Verbandsgebiet liegenden Museen beraten lassen. Dies bietet er seit 2016 an. 22 Museen und Museenzusammenschlüsse sind Mitglied im Landschaftsverband. Eine Arbeitsgruppe „AG Museen“ hat 60 Mitglieder.[4] Eine Übersicht über Förderungen im Jahr 2022 findet sich auf der Webseite des Verbandes[5] und die davor liegenden in den Jahresberichten.[6]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Mitglieder im Verein, Abruf am 24. Januar 2023
  2. Museumsberatung Übersicht über die Mitglieder-Museen, Abruf am 9. Februar 2023
  3. Beschreibung auf Landschaftsverband.org, Abruf am 9. Februar 2023
  4. Netzwerk auf Landschaftsverband.org, Abruf am 9. Februar 2023
  5. Förderliste 2022, Abruf am 9. Februar 2023
  6. Jahresberichte von 1993 bis 2021, Abruf am 9. Februar 2023