Landschaftsschutzgebiet TotenbergDas Landschaftsschutzgebiet Totenberg mit 22,1 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet Arnsberg. Es wurde 1998 mit dem Landschaftsplan Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) als LSG Typ B (Kleinflächiger Landschaftsschutz bzw. Ortsrandlagen, Landschaftscharakter) mit einer Flächengröße von 24,7 ha erstmals ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Arnsberg durch den Kreistag 2021 wurde das LSG erneut ausgewiesen und verkleinert.[2] BeschreibungEs liegt nördlich von Neheim am Totenberg. Das LSG besteht aus zwei Teilflächen und geht bis an den Siedlungsrand. Das LSG umfasst Offenlandbereiche mit Acker und Grünland. Der Landschaftsplan führt zum LSG aus: „Lediglich an der L 732 im Norden bieten noch einige Freiflächen eine gewisse Aufenthaltsqualität durch Besonnung und einige Blickverbindungen, die mit dem hier abgegrenzten LSG (unter Einbeziehung der vorh. Kleingartenanlage) erhalten werden soll.“[2] Schutzzwecke für das LSGLaut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG wie aller anderen von Typ B im Landschaftsplangebiet zur:
Rechtliche VorschriftenIm Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten verboten. Vom Bauverbot ausgenommen sind, sofern eine Genehmigung vorliegt, Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einen bestehenden angrenzenden gewerblichen Betrieb. Auch der Bau von Windkraftanlagen und Wasserkraftwerken ist mit Baugenehmigung erlaubt. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Arnsberg besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Siehe auchLiteratur
Einzelnachweise
Koordinaten: 51° 27′ 56,9″ N, 7° 57′ 50″ O |