Nové Město nad Metují, Rychnov nad Kněžnou und Žamberk trugen fortan die früheren deutsch-österreichischen Bezeichnungen Neustadt an der Mettau, Reichenau und Senftenberg in Böhmen.
Neustadt umfasste Teile der Gerichtsbezirke Neustadt a. M. und Opotschno, Reichenau Teile des Gerichtsbezirks Reichenau, und Senftenberg die Gerichtsbezirke Grulich, Rokitnitz und Teile von Senftenberg.
Seit dem 20. November 1938 führten die drei politischen Bezirke die Bezeichnung „Landkreis“. Sie unterstanden bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.
Deutsches Reich
Tags darauf wurden die drei Landkreise förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kamen zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.
Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach traten Teile der drei Landkreise zum Reichsgau Sudetenland und wurden dem neuen Regierungsbezirk Troppau zugeteilt.
Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach wurde der neue Landkreis Grulich gebildet aus den Landkreisen:
Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
Ortsgemeinde: Gemeinde,
Marktgemeinde: Markt,
Stadtgemeinde: Stadt,
Politischer Bezirk: Landkreis.
Ortsnamen
Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutschösterreichischen Fassung von 1918.
↑„Braunbuch“. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in West-Berlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft. Staatsverlag der DDR, Berlin 1965, 516. (Online).