Landkreis GrulichDer deutsche Landkreis Grulich bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 zwei Städte und 59 weitere Gemeinden. Das Gebiet des Landkreises Grulich hatte am 1. Dezember 1930 31.336 Einwohner, am 17. Mai 1939 29.161 Einwohner und am 22. Mai 1947 14.558 Einwohner. VerwaltungsgeschichteTschechoslowakei / Deutsche BesatzungVor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörten die politischen Bezirke Nové Město nad Metují, Rychnov nad Kněžnou und Žamberk zur Tschechoslowakei. In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen dieses Gebiet bis zur vereinbarten Demarkationslinie. Nové Město nad Metují, Rychnov nad Kněžnou und Žamberk trugen fortan die früheren deutsch-österreichischen Bezeichnungen Neustadt an der Mettau, Reichenau und Senftenberg in Böhmen. Neustadt umfasste Teile der Gerichtsbezirke Neustadt a. M. und Opotschno, Reichenau Teile des Gerichtsbezirks Reichenau, und Senftenberg die Gerichtsbezirke Grulich, Rokitnitz und Teile von Senftenberg. Seit dem 20. November 1938 führten die drei politischen Bezirke die Bezeichnung „Landkreis“. Sie unterstanden bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef. Deutsches ReichTags darauf wurden die drei Landkreise förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kamen zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein. Sitz der Kreisverwaltung wurde die Stadt Grulich. Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach traten Teile der drei Landkreise zum Reichsgau Sudetenland und wurden dem neuen Regierungsbezirk Troppau zugeteilt. Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach wurde der neue Landkreis Grulich gebildet aus den Landkreisen:
Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs. Seit 1945 gehörte das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik. Landräte
KommunalverfassungBereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:
OrtsnamenEs galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutschösterreichischen Fassung von 1918. Städte und Gemeinden(Einwohner 1930/1939) Städte
Märkte
Gemeinden
Weblinks
Anmerkungen
Einzelnachweise |