Zum 30. September 1929 fand im Kreis Calbe a./S. entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle selbständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis zur neuen Provinz Magdeburg. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die US-Streitkräfte besetzt.
Deutsche Demokratische Republik
Die sowjetische Militärverwaltung vereinigte 1945 die beiden Provinzen Magdeburg und Halle-Merseburg, den Freistaat Anhalt sowie Teile Braunschweigs zur neuen Provinz Sachsen. Am 23. Juli 1945 richtete die Provinzialregierung drei Bezirksverwaltungen (Dessau für den ehemaligen Freistaat Anhalt, Magdeburg für die ehemalige Provinz Magdeburg und Merseburg für die ehemalige Provinz Halle-Merseburg) ein, dabei kam der nunmehr Landkreis Calbe genannte Kreis zunächst an den Bezirk Magdeburg, wechselte aber am 10. Februar 1946 in den Regierungsbezirk Dessau. Am 10. Januar 1947 nahm die Provinz Sachsen die Bezeichnung Land Sachsen-Anhalt an, bald darauf am 25. Februar 1947 erklärte der Alliierte Kontrollrat den Freistaat Preußen für aufgelöst. Sachsen-Anhalt löste zum 30. Juni 1947 die Bezirke als mittlere Verwaltungsebene auf. Am 15. Juni 1950 kam es zu einer ersten Verwaltungsreform in Sachsen-Anhalt:[1]
Blasonierung: „In Rot auf der unteren Schildhälfte 2 silberne mit 3 blauen Stromlinien belegte Flussbänder (das rechte Flussband ins linke einfließend). Im nach dem unteren Schildrande gerichteten Flussmündungswinkel eine silberne, schwarz gefugte, zinnenbewehrte Burgmauer mit dahinter aufragendem, schwarz gefugtem, zinnenbewehrtem Turm.“
Wappenbegründung: Das Wappen symbolisiert durch den Flußmündungswinkel die Einmündung der Saale in die Elbe. Die aus diesem Winkel wachsende Mauer mit Turm spielt auf eine hier frühgeschichtlich gelegene Grenzburg am Limes sorabicus an. Die Tingierung des Schildes und der Burg deuten mit den Farben Rot-Silber auf die einstige historische Zugehörigkeit zum Erzbistum Magdeburg hin.
Das Wappen wurde vom Heraldiker Otto Pech aus Altenburg und dem Vorsitzenden des Vereins für Heimatkunde, Direktor Wolfgang Wanckel aus Schönebeck gestaltet und am 9. Dezember 1933 durch das Preußische Staatsministerium verliehen.
Kommunalverfassung
Der Kreis Calbe a./S. gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Städte und Gemeinden
Stand 1945
Der Kreis Calbe a./S. umfasste 1945 fünf Städte und 37 weitere Gemeinden:[6]
Landkreis Calbe a./S. Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 24. Juli 2016.
Einzelnachweise
↑Erste Verordnung zum Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 27. April 1950 (GuABl, S. 161). In: Landesregierung Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Gesetz- und Amtsblatt des Landes Sachsen-Anhalt. Nr.15, 22. Juni 1950, ZDB-ID 511105-5, S.225–228 (PDF).
↑Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats. Vossische Buchhandlung, Berlin 1819, Der Regierungsbezirk Magdeburg, S.329 (Digitalisat [abgerufen am 5. Juli 2016]).
↑Handbuch der Provinz Sachsen. Rubachsche Buchhandlung, Magdeburg 1843, S.94 (Digitalisat [abgerufen am 6. Juli 2016]).
↑Königlich Statistisches Büro Preußen (Hrsg.): Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. Die Gemeinden und Gutsbezirke der Provinz Sachsen. Verlag d. Königl. Statist. Bureaus, Berlin 1873 (Digitalisat [abgerufen am 5. Juli 2016]).
↑ abcdefgMichael Rademacher: Landkreis Calbe. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900