LandesverteidigungsratDer Landesverteidigungsrat war in Österreich ein beratendes Organ des Bundeskanzleramtes bis zur Errichtung des Nationalen Sicherheitsrates im Jahr 2001. Er war im § 5 des Wehrgesetzes verankert. Der Landesverteidigungsrat bestand aus folgenden Personen:[1]
Der Landesverteidigungsrat war vor allen Gesetzesänderungen, die die Umfassende Landesverteidigung, nicht nur die Militärische betraf, zur Beratung zu konsultieren. Die Ergebnisse hatten zwar keine bindende Wirkung wurden aber üblicherweise von den Entscheidungsträgern übernommen. Die Beratungen waren vertraulich und nicht für die Öffentlichkeit zugängig. Daneben hatten die Mitglieder ein Besuchsrecht bei allen militärischen Einrichtungen. Damit war der Landesverteidigungsrat auch ein Kontrollorgan des Bundesheeres. Einzelnachweise
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