Dieser Artikel beschreibt das seit dem 1. Juli 2005 bestehende Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Zu den bis dahin existierenden Gerichten, dem Landessozialgericht Berlin und dem Landessozialgericht Brandenburg, siehe Landessozialgericht Berlin und Landessozialgericht Brandenburg.
Das Gericht hat seinen Sitz in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam. Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der gesamten Bundesländer Berlin und Brandenburg.
Das Gericht ist seit 2005 im Potsdamer Stadtteil Babelsberg im Försterweg 2–6 untergebracht.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Berlin und Brandenburg
↑Geschäftsbericht 2009. (PDF) Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 20. August 2014; abgerufen am 20. Mai 2015.
↑DeutscheAnwaltAkademie Gesellschaft für Aus- und Fortbildung sowie Serviceleistungen mbH: Dozenten. Abgerufen am 17. Januar 2021.