Die Dienststelle der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) ist die Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und seit 2001 auch für nicht-öffentliche, also private, Stellen, die nicht in die Zuständigkeit des bzw. der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit fallen.
Tätigkeitsberichte
Einzelnachweise
- ↑ § 25 Absatz 1 Satz 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
- ↑ § 25 Absatz 1 Satz 5 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
- ↑ Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Landtags für das Haushaltsjahr 2020. In: Haushaltsplan 2020. Landtag Nordrhein-Westfalen, 19. Dezember 2019, S. 40; Kapitel 01 100, abgerufen am 30. September 2020.
- ↑ Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Landtags für das Haushaltsjahr 2020. In: Haushaltsplan 2020. Landtag Nordrhein-Westfalen, 19. Dezember 2019, S. 43; Kapitel 01 100, abgerufen am 30. September 2020.
- ↑ Haushaltsplan für den Geschäftsbereich des Landtags für das Haushaltsjahr 2020. In: Haushaltsplan 2020. Landtag Nordrhein-Westfalen, 19. Dezember 2019, S. 40; Kapitel 01 100, abgerufen am 30. September 2020.