Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Innenministeriums mit Hauptsitz in Braunschweig. Die Behörde wird vom Präsidenten Klaus Dierker geleitet. Die LAB NI wurde durch Erlass zum 1. Januar 2011[1] errichtet. OrganisationDie Landesaufnahmebehörde ist in fünf Organisationseinheiten untergliedert. Die „Zentrale Steuerungsunterstützung“ (Z) mit Justiziariat und Öffentlichkeitsarbeit hat Stabstellencharakter. Die übrigen vier Abteilungen sind:
StandorteStandorte zur Aufnahme betreibt die LAB NI in:
Der Standort Bad Fallingbostel-Oerbke wurde zum 31. Dezember 2023 geschlossen. Weitere DienstorteIn Langenhagen und Lüneburg befinden sich weitere Dienstorte für Identitätsfeststellungen, Datenträgerauswertungen, Passersatzpapierbeschaffungen im Rahmen der Amtshilfe, die Festsetzung und Beitreibung der Abschiebekosten sowie die Planung und Durchführung von Abschiebungen. RechtsgrundlagenRechtsgrundlagen für die Tätigkeiten der LAB NI sind die Vorgaben des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes, § 8 des Bundesvertriebenengesetzes und des Niedersächsischen Aufnahmegesetzes sowie diverser Erlasse und Bund-Länder-Vereinbarungen. Diese sind:
Zukünftige EntwicklungAuf Grund der jährlich schwankenden Flüchtlingszahlen sind die Kosten für die Erfüllung der Aufgaben variabel. Für das Jahr 2022 waren Kosten von 124,9 Millionen Euro vorgesehen gewesen. In dem Jahr stiegen sie durch den russischen Überfall auf die Ukraine auf 216,2 Millionen Euro, da weitere Unterbringungen in den Messehallen Hannover-Laatzen, Fürstenau und Bad Bodenteich geschaffen werden mussten. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von Schutzsuchenden und zur Reaktionsfähigkeit des Landes auf Flüchtlingsströme soll für die LAB NI langfristig eine Grundkapazität von 7500 Unterbringungsplätzen geschaffen werden. Zwei weitere Liegenschaften in Braunschweig und Bad Sachsa wurden im 2022 angemietet. WeblinksEinzelnachweise
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