Ein Gewerbegericht, Vorläufer des heutigen Arbeitsgerichts, gab es in Köln seit 1811. Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[3] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Köln entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Köln als eines von fünf Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln. Ihm waren die Arbeitsgerichte Bonn, Euskirchen, Gummersbach, Köln und Siegburg zugeordnet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in Nordrhein-Westfalen nur zwei Landesarbeitsgerichte: das Landesarbeitsgericht Düsseldorf für das Rheinland und das Hamm für Westfalen-Lippe. Schon 1949 wurde aber eine Zweigstelle des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf unter dem Vorsitz von Fritz Poelmann in Köln errichtet. Daraus entstand 1982 das Landesarbeitsgericht Köln als eigenständiges Gericht.