Das Label Grand Site de France wird seit 2003 vom französischen Umweltministerium an öffentliche Einrichtungen verliehen, die für die ordnungsgemäße Erhaltung und Aufwertung von bereits klassifizierten Naturgebieten zuständig sind, die über einen hohen Bekanntheitsgrad verfügen und sehr stark besucht werden.
Diese Regelung ist mit dem Grenelle-2-Gesetz vom 12. Juli 2010 in das Umweltgesetzbuch aufgenommen worden.
Das Label wird der mit der Verwaltung und Aufwertung beauftragten lokalen Organisation (Départementrat, Gemeinde, Gemeindeverband, öffentliche Einrichtung usw.) für einen Zeitraum von sechs Jahren verliehen, der verlängert werden kann. Es kann ihr entzogen werden, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
Das Réseau des Grands Sites de France ist ein Verein nach dem Gesetz von 1901, dem einerseits lokale Gebietskörperschaften angehören, die die mit dem Gütesiegel versehenen Grands Sites de France verwalten und die als einzige das offizielle Logo verwenden dürfen, und andererseits Verwaltungsorganisationen, die sich auf dem Weg zum Gütesiegel befinden.
Die MarkenGrand Site de France und Grand Site sowie das Logo Grand Site de France wurden vom Umweltministerium beim Institut national de la propriété industrielle (INPI) angemeldet. Sie sind somit Eigentum des französischen Staates.
Klassifizierte Naturstätten mit dem Label Grand site de France
Naturgebiete mit dem Label Grand site de France[1]: