Kreisgericht SchleswigDas Kreisgericht Schleswig war ein preußisches Kreisgericht in der damaligen preußischen Provinz Schleswig-Holstein mit Sitz in Schleswig. Mit der Annexion Schleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz die fünf Kreisgerichte Altona, Itzehoe, Kiel, Schleswig und Flensburg mit dem übergeordneten Appellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Die folgenden Amtsgerichte wurden dem Kreisgericht Schleswig untergeordnet:
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 traten an die Stelle dieser Kreisgerichte die drei Landgerichte Altona, Kiel und Flensburg mit je einer Staatsanwaltschaft. Die Kreisgerichte Itzehoe und Schleswig wurden aufgelöst. Die Amtsgerichte im Bezirk des Kreisgerichtes Schleswig wurden auf die Landgerichte Altona und Flensburg verteilt. Einzelnachweise
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