KostenauflösungZiel der Kostenauflösung (auch Kostenspaltung, Kostenzerlegung) in der Betriebswirtschaftslehre ist die Aufteilung der Gesamtkosten in Fixkosten und variable Kosten. AllgemeinesFür die Kostenrechnung ist eine Kostenauflösung notwendig, um eine Kostenfunktion aufstellen zu können, wofür die Kostenauflösung die variablen Kosten von den Fixkosten trennen muss.[1] Die Ermittlung der variablen und fixen Kosten bedeutet eine Aufteilung („Auflösung“) der Kosten in diese beiden Bestandteile, weshalb von Kostenauflösung gesprochen wird.[2] Eugen Schmalenbach befasste sich 1956 als erster ausführlich mit dieser Thematik.[3] Ausgangspunkt sind die bei einem bestimmten Beschäftigungsgrad entstandenen Gesamtkosten, die sich aus variablen Gemeinkosten und fixen Einzelkosten zusammensetzen. Beide Kostenarten verhalten sich bei Beschäftigungsänderungen unterschiedlich, denn variable Kosten sind von der Beschäftigung abhängig, fixe dagegen nicht. Liegen „unechte Gemeinkosten“ (variable, jedoch nicht einzeln zurechenbare Kosten) vor, dann enthalten die Gemeinkosten variable und fixe Kostenbestandteile.[4] Auch diese gilt es, durch die Kostenauflösung zu identifizieren. VerfahrenEs gibt folgende Verfahren zur Kostenauflösung:[5]
Verfahren der planmäßigen Kostenauflösung untersuchen, ob die Plankosten auch dann anfallen, wenn ein Beschäftigungsgrad von „Null“ vorliegt, aber die Betriebsbereitschaft aufrechterhalten wird. Die mathematische Kostenauflösung ist heute mittlerweile nur noch von nachrangiger Bedeutung. Wirtschaftliche AspekteDie Kenntnis der durch die Kostenauflösung ermittelten Kostenarten fixe und variable Kosten ist für den Unternehmer die wichtigste Voraussetzung, um die durch Beschäftigungsänderungen ausgelöste Änderung der Gesamtkosten beurteilen zu können. Damit dient die Kostenauflösung zumeist der Bestimmung der kurzfristigen Preisuntergrenze,[8] innerhalb der Plankostenrechnung zur Kostenkontrolle und im Rahmen der Teilkostenrechnung zudem der Ermittlung von variablen Kalkulationssätzen für die Grenzplankostenrechnung. Außerdem kann sie für Zwecke der Deckungsbeitragsrechnung in Form der Grenzkostenrechnung und für die Break-even-Analyse herangezogen werden. Eine Kostenauflösung kann sowohl bei in der Vergangenheit tatsächlich angefallenen Kosten (Istkosten) als auch bei Plankosten vorgenommen werden.[9] Einzelnachweise
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