Berg studierte nach dem Abitur, das er 1957 in Hanau ablegte, Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main. Als Universitätsassistent spezialisierte er sich auf Presse- und Rundfunkrecht. 1964 begann Berg seine Berufstätigkeit als Referent in der Juristischen Direktion des Hessischen Rundfunks. 1966 promovierte er mit einer Dissertation zu Presserecht und föderalistischer Verfassungsstruktur zum Doktor der Rechtswissenschaften. Von 1980 an war Berg als Justitiar beim Norddeutschen Rundfunk tätig. 1993 wurde er zum Intendanten des Hessischen Rundfunks berufen. In dieser Eigenschaft leitete er für die ARD die Kommissionen Medien und Fortbildung.
Ab 1983 war Berg bis 2003 Honorarprofessor für Medienrecht an der Universität Frankfurt am Main, nachdem er dort bereits zuvor ab 1977 als Lehrbeauftragter tätig gewesen war. Am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt war er an Gründung und Aufbau des Institutes für in- und ausländisches Medienrecht beteiligt.[2]