KartellgeschichteDie Kartellgeschichte (oder Kartellgeschichtsschreibung; englisch cartel history) ist ein Teilgebiet der Industriegeschichte und Unternehmensgeschichte. Da Kartelle eine besondere Form von Verbänden darstellen, ist auch die Geschichte des wirtschaftlichen Verbandswesens tangiert. Sofern Kartelle eine gesamtwirtschaftliche und politische Bedeutung hatten, ist darüber hinaus die Geschichte der Wettbewerbspolitik, Ordnungspolitik, ja mehr oder weniger der gesamten Wirtschaftspolitik betroffen. QuellenFür die Kartellgeschichtsforschung kommen als schriftliche Quellen ein vielfältiges Archivmaterial in Frage, nämlich Dokumente aus den Archiven von
Diese Quellen können durch persönliche Nachlässe ergänzt werden von Personen in entsprechender beruflicher Position. In Gestalt der baulichen Überreste ehemaliger Kartellzentralen oder deren Verkaufsstellen bestehen z. T. auch aussagekräftige Sachquellen bzw. auch Bildquellen darüber. Kriterien für die EpochengliederungKartelle entstehen aus marktwirtschaftlichen Bedingungen heraus zur Einschränkung von Konkurrenz und zur Wettbewerbsbeschränkung. Solche Verhältnisse bestanden mehrfach in der Geschichte, aber keineswegs kontinuierlich. Kartelle hörten üblicherweise auf zu bestehen, wenn die freie Konkurrenz durch staatliches Eingreifen beendet wurde. Dies konnte durch eine Änderung der Wirtschaftspolitik erfolgen. Auch die großen Weltkriege stellten eine Zäsur für die Kartellgeschichte dar, weil die Geschäftsabsprachen zwischen Firmen dadurch undurchführbar gemacht wurden. Ein weiteres Kriterium besonders für das 20. Jh. ist das Einsetzen oder die Durchsetzung eines allgemeinen Kartellverbots. Die trotzdem neu gegründeten oder auch illegal fortbestehenden Wirtschaftskartelle verhielten sich anders als in Zeiten der Legalität. Kartelle in der AntikeWährend der europäischen Antike, etwa im römischen Kaiserreich bis zum 3. Jh., bestanden über einige Jahrhunderte hinweg einigermaßen marktwirtschaftliche Verhältnisse. Hier können erste Kartelle belegt werden.[1] Kartelle im MittelalterIm Mittelalter und danach gab es in Europa Zünfte, in diesem Sinne Zusammenschlüsse von Handwerkern gleicher Branchen. Diese gelten oder galten in der Wissenschaft als kartellähnlich oder mit Kartellen vergleichbar.[2] Im Bergbau des Spätmittelalters gab es bereits straff organisierte Vertriebskartelle, beispielsweise das Salz-Syndikat der Königreiche Frankreich und Neapel von 1301, oder das Alaun-Kartell von 1470 zwischen dem Vatikan und dem Königreich Neapel.[3] Beide Verbände besaßen eine gemeinsame Verkaufsorganisation für die jeweilige Gesamtproduktion, die Societas Communis Vendicionis. Kartelle im 19. Jh. bis ca. 1870Der Wiener Kongress schuf eine europäische Friedensordnung mit relative stabilen Wirtschaftsbeziehungen. Kartelle konnten sich in den zunehmend liberaler werdenden Volkswirtschaften herausbilden. 1828 wurde z. B. der Neckarsalinenverein gegründet, ein Verkaufskartell zwischen vier Salinenbetrieben am Neckar. Durch deren Zugehörigkeit zu insgesamt drei Staaten, nämlich den Sitzländern Großherzogtum Baden, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Württemberg handelte es sich um ein internationales Kartell. Zielsetzung von Kartellen jener Zeit war in erster Linie die Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber konjunktureller Volatilität durch gezielte Produktions- und Marktregulierung auf einem auskömmlichen Preisniveau. Kartelle mit der Zielsetzung einer Monopolisierung von Märkten und Preismaximierung bildeten eher die Ausnahme. Kartelle von ca. 1870 bis zum Ersten WeltkriegIm letzten Drittel des 19. Jh. wurde das Vereinigungsstreben der Unternehmer gleicher Branche zu einer um sich greifenden Massenbewegung, zur Kartellbewegung. Kartellvereinigungen entwickelten sich seit dem späten 19. Jahrhundert in nahezu allen Branchen und vielen Ländern zu einer regulären Form der firmenübergreifenden Kooperation. Besonders ausgeprägt war die Kartellbewegung in Deutschland und Österreich. Bis zum Zweiten Weltkrieg galt das Deutschland als das „klassische Land der Kartelle“, bis zum Ersten Weltkrieg aber in Konkurrenz mit dem ebenfalls sehr kartellfreudigen Österreich.[4] Auch die USA durchliefen im letzten Drittel des 19. Jh. eine Phase intensiver Kartellisierung: Es war die Zeit der Robber barons, also brachialer Industrieller und Selfmademen, in der instabile Quotenkartelle (pools) bald zu horizontalen Konzernen, den Trusts, führten.[5] In Deutschland hatten die Unternehmer eine „ruinöse Konkurrenz“ in größerem Maße in der sogenannten Gründerkrise kennengelernt. Daraufhin und auch in den darauffolgenden Phasen wirtschaftlicher Instabilität schlossen sich zahlreiche Unternehmen der Grundstoffindustrie zu Kartellen zusammen. Von vielen Nationalökonomen war die Kartellbildung als ein Mittel gegen die Wechselbäder der Konjunktur, zur Vermeidung von Absatzkrisen und ruinösem Wettbewerb betrachtet worden. Friedrich von Kleinwächter beschrieb Kartelle als „Kinder der Not“. Dies Kartellbewegung wurde von der Reichsregierung durch eine kartellfreundliche Rechtsprechung sowie von den Banken stark unterstützt, welche die Bildung von Kartellen einer sonst fälligen Marktbereinigung durch Firmenzusammenbrüche vorzogen. Breite Gesellschaftskreise waren zunehmend von der positiven Wirkung von Kartellen überzeugt. Dazu zählten auch Arbeitnehmer und Gewerkschaften, die geregelte Märkte und Produktion dem ungehemmten Wettbewerb vorzogen, da damit mehr Arbeitsplatzsicherheit und regelmäßige Einkünfte verbunden waren. Selbst Radikalsozialisten begrüßten die Bildung von Kartellen, die darin eine Vorstufe zu dem von ihnen erhofften, finalen Zusammenbruch des Kapitalismus sahen. Ein leidenschaftlicher Anhänger von Wirtschaftskartellen nach deutschem Vorbild war unter anderem Lenin, der hierfür allerdings Begriffe wie „Kombinat“ und „Kooperative“ bevorzugte. Obwohl Kartelle in Deutschland (im Unterschied zu heute) legal waren und Rechtsschutz genossen, wurde der Terminus „Kartell“ von den Unternehmern selbst meist nicht explizit benutzt. Im Gebrauch waren Begriffe wie „Syndikat“, „Gemeinschaft“, „Konvention“, „Vereinigung“. In der Blütezeit der Kartellbewegung entwickelte sich die sog. „Mannigfaltigkeit der Kartelle“: Es gab sehr unterschiedliche, eigentümliche Arten von Zusammenschlüssen. Sie waren in individueller Weise geografisch, preispolitisch, produkt- oder produktionsbezogen ausgerichtet und kombinierten Regelungen für verschiedene wirtschaftliche Parameter. Überwiegend aber hatten Wirtschaftskartelle dieser Epoche noch einen nationalen Charakter. Die ersten internationalen Kartelle mit deutscher Beteiligung waren das im Jahr 1881 gegründete Gasrohr-Exportkartell zwischen Großbritannien und Deutschland sowie das im selben Jahr entstandene Kesselrohr-Exportkartell zwischen Belgien, Deutschland und Großbritannien. Im Jahr 1883 folgte das Internationale Schienenkartell zunächst mit Unternehmen aus Belgien, Deutschland und Großbritannien, später kamen solche aus Luxemburg, den USA und weiteren Länder hinzu. Weitere Beispiele für Kartelle mit Gründungsjahr ab ca. 1870:
Kartellstatistik und KartellliteraturDie Kartelle wurden seit Ende des 19. Jh. zunehmend auch statistisch, also von ihrer quantitativen Bedeutung erfasst. Dies war die Folge eines gesteigerten politischen und wissenschaftlichen Interesses, das sich in einer Vielzahl von Publikationen und in der Herausbildung einer wissenschaftlichen Kartelltheorie niederschlug. Zwischen 1902 und 1905 fand im Deutschen Reich mit der Kartellenquete eine erste Untersuchung über die Bedeutung von Kartellen für die Volkswirtschaft statt. Die Fachliteratur zum Kartellwesen, bis in die 1930er Jahre überwiegend deutschsprachig, wurde auf ca. 1000 Monographien (bis Ende der 1950er Jahre) geschätzt.[7]
Ende der 1930er Jahre: ca. 10.000
1931: 321
Kartelle der Zwischenkriegszeit (1918–1939)Nach dem Ersten Weltkrieg erlebten Kartelle eine weitere Blüteperiode, sowohl nationale wie auch internationale. Kartelle wurden die maßgebliche Form wirtschaftlicher Organisation, besonders in Europa und Japan. Internationale Kartelle wurden als Lösung für zwischenstaatliche Wirtschaftsprobleme angesehen und damit als ein Friedensinstrument. So existierten mit Beteiligung deutscher Unternehmen in der Zwischenkriegsphase des 20. Jahrhunderts mit England 22 Kartelle, mit Österreich 13 Kartelle, mit Belgien zehn Kartelle, mit Frankreich neun Kartelle. Kartelle waren bis zum Zweiten Weltkrieg ein von den meisten Zeitgenossen aller politischen und gesellschaftlichen Richtungen in Deutschland positiv gesehenes Wirtschaftsinstrument, wenngleich auch aus unterschiedlicher Motivation: bei den einen als fortschrittliches Wirtschaftsinstrument, bei den anderen eher als erhoffte Vorstufe zum Sozialismus und Endstufe des Kapitalismus. Einer der einflussreichsten Befürworter von Kartellbildungen in Deutschland war Walther Rathenau unter dessen maßgeblicher Rigide in der Weimarer Republik unter anderem das Kohlenwirtschaftsgesetz im Jahr 1919 in Kraft trat, welches Montanunternehmen die Bildung von Zwangssyndikaten vorschrieb. In den 1930er Jahren nutzten autoritäre Regime wie Nazi-Deutschland, Italien unter Mussolini und Spanien unter Diktator Franco das Kartellinstrument, um ihre kapitalistische Planwirtschaft zu organisieren. Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten führte zu erweiterten staatlichen Eingriffsmöglichkeiten, änderte aber zunächst nichts Grundsätzliches am Kartellsystem. Jedoch führte ab 1939 die Mobilisierung und Umstellung der deutschen Volkswirtschaft auf totale Kriegsproduktion zu einer Reorganisation des Wirtschaftslenkungsapparats, womit im Zuge der sogenannten Kartellbereinigung bis März 1944 die Auflösung von etwa 90 % aller deutschen Kartelle verbunden war.[12] Die Vereinigten Staaten verharrten in der Zwischenkriegszeit (resp. seit Ende des 19. Jh.) in tiefer Ambivalenz gegenüber unternehmerischen Zusammenschlüssen (Kartelle oder Konzerne). Phasen von Opposition gegen wirtschaftliche Konzentration wurden abgelöst durch relativ tolerante Perioden.
Kartelle nach dem Zweiten WeltkriegBereits während des Zweiten Weltkriegs hatten sich die Vereinigten Staaten für eine Liberalisierung der Märkte national und weltweit starkgemacht, was wesentlich die Allianzen von Unternehmern betraf.[13] Nach 1945 wurden unter dem Druck Washingtons Kartelle in vielen Ländern der Erde grundsätzlich verboten. Für die amerikanische Regierung gehörte die Abschaffung der Kartelle in Deutschland neben der Entnazifizierung, Demilitarisierung und Föderalisierung Deutschlands zu den politischen Nachkriegsprioritäten. 1947 verbot die amerikanische Militärregierung Kartelle und die britische und französische Militärregierung folgten diesem Schritt.[14] Auf Betreiben des ordoliberalen Wirtschaftsministers Ludwig Erhard blieben Kartelle trotz des Widerstandes des Bund der Industriellen auch im bundesdeutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1957 verboten.[15] In der sowjetischen Besatzungszone erfolgte im November 1946 auf Anweisung der SMAD ebenfalls die Auflösung aller Kartelle.[16][17][18][19]
Literatur
Einzelnachweise
|