KanzleramtDer Begriff Kanzleramt steht für die Behörde, die einen Kanzler bei seiner Arbeit unterstützt – beziehungsweise für das Gebäude, der Sitz dieser Behörde und des Kanzlers ist. Im Einzelnen gilt dies für:
Siehe auchWeblinksWiktionary: Kanzleramt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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