Kabinett RotheDas Kabinett Rothe bildete vom 2. Juli 1898 bis 29. Januar 1906 die von Großherzog Ernst Ludwig berufene Landesregierung des Großherzogtums Hessen. In die Amtszeit der Regierung fallen eine Reihe liberaler und sozialer Modernisierungen, darunter die Ablösung der Reallasten und Dienstbarkeiten, 1899, das Feuerbestattungsgesetz, das Wohnungsfürsorgegesetz und das erste moderne Denkmalschutzgesetz Deutschlands 1902. Das Justizministerium wurde 1898 als selbständiges Ministerium wieder aus dem Innenministerium ausgegliedert.
Literatur
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