Der Kabeljungwerker war bis zum 31. August 2013 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er wurde zum 1. August 2013 durch die Fachkraft für Metalltechnik ersetzt. Das Berufsbild wurde am 13. März 1940 definiert.[1]
Der Kabeljungwerker stellt elektrische Kabel und Leiter aller Art her. Zu den weiteren Aufgaben gehört das Einrichten von Produktionsmaschinen und -anlagen sowie die Überwachung von Herstellungsprozessen.
Aufgaben
Kabeljungwerker haben hauptsächlich folgende Aufgaben:
Einrichten der jeweiligen Maschinen
Produktionsergebnisse vergleichen
Messvorgänge ausführen und überwachen
Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
Störungen beheben
Drähte behandeln
Litzen, Leiterseile und Kabelseelen herstellen
Drähte, Adern, Aderbündel oder Litzen verseilen
Metallmäntel und -gewebe auf Kabel aufbringen
Leitungen und Kabel elektrisch und mechanisch prüfen
Arbeitsgeräte und Maschinen pflegen und instand halten
Arbeitsumgebung
Kabeljungwerker arbeiten vor allem in Betrieben, in denen z. B. Elektrokabel, -leitungen oder -drähte für Motoren und Fahrzeuge hergestellt werden. Darüber hinaus werden sie auch bei Herstellern von Drahtwaren beschäftigt.
Branchen im Einzelnen
Elektrische Anlagen und Bauteile
Herstellung von sonstigen elektronischen Bauelementen
Herstellung von Glasfaserkabeln
Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten
Herstellung von elektrischem Installationsmaterial
Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten
Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände wie z. B. Kabelsätze
Literatur
Beruf Aktuell Ausgabe 2007/2008 – Lexikon der Ausbildungsberufe