Justizamt RaboldshausenDas Justizamt Raboldshausen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Raboldshausen (Neuenstein) im heutigen Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Nordhessen. GeschichteMit Edikt vom 29. Juni 1821 wurde im Kurfürstentums Hessen eine Verwaltungsreform durchgeführt und die Verwaltung von der Rechtsprechung getrennt. Dabei wurde das bisherige Amt Raboldshausen mit den Ämtern Homberg und Borken zum Kreis Homberg zusammengelegt. Als Gericht erster Instanz entstand gleichzeitig das Justizamt Raboldshausen, bis 1823 als Assistenzamt des Justizamtes Neuenstein, danach bis 1831 als Assistenzamt des Landgerichts Homberg.[1] Es war für die Bereiche der ehemaligen Gerichte Wallenstein, Neuenstein und einen Teil des Gerichts am Walde zuständig.[2]
Von 1849 bis 1851 gehörte das Justizamt zum Obergericht Rotenburg an der Fulda. Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurde die Gerichtsorganisation geändert. Das Justizamt Raboldshausen wurde zum 1. September 1867 aufgehoben, sein Bezirk dem Bezirk des Amtsgerichts Homberg zugeschlagen, zu dem er heute noch gehört, und das bis zum 1. März 1970 einen Gerichtstag in Raboldshausen unterhielt. GebäudeDie Gemeinde hatte sich in den 1820er Jahren intensiv für ihr Gericht eingesetzt. In einem Gesuch an das Ministerium vom 21. Juni 1829 hatte sie angeboten, Räume für das Justizamt zur Verfügung zu stellen, wenn das Justizamt erhalten bliebe. Nach der Entscheidung, das Justizamt zu erhalten, stellte die Gemeinde Räume im Obergeschoss eines Fachwerkhauses eines Färbermeisters zur Verfügung. Die Raumsituation wurde jedoch als mangelhaft beklagt, und 1840 bis 1842 wurde ein neues Justizamtsgebäude erbaut. Der massive dreistöckige Bruchsteinbau wurde nach der Aufhebung des Gerichtes von der Forstverwaltung und später als Wohnhaus genutzt. RichterFolgende Richter wirkten am Gericht: a) Assistenzamt des Justizamtes Neuenstein
b) Justizamt Raboldshausen
Literatur
Einzelnachweise
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