Johannes SchuchardJohannes Schuchard (* 3. März 1782 in Barmen (heute Stadtteil von Wuppertal); † 13. Januar 1855 ebenda) war ein preußischer Landtagsabgeordneter, Fabrikant und Kaufmann. Bekannt geworden ist er für seinen Einsatz für eine gesetzliche Einschränkung der Kinderarbeit. LebenJohannes Schuchard war der Sohn des Barmer Siamosen-Fabrikanten[1] und Kirchmeisters Johann Heinrich Schuchard und der Anna Gerdraut, geb. Klophaus. Er betrieb eine Fabrikation von seidenen und halbseidenen Westenstoffen und Schlipsen und führte daneben einen Handel in Twist und Krapp und wurde 1809 zum Munizipalrat ernannt. Von 1823 bis 1843 war er der Vertreter des dritten Standes der Stadt Barmen am Rheinischen Provinziallandtag[2]. Er gehört zu den Gründern der Handelskammer von Elberfeld und Barmen. Auf seine Initiative hin erließ der Provinziallandtag eine Petition, aufgrund derer der preußische Staat 1839 ein „Regulativ über die Beschäftigung Jugendlicher Arbeiter in den Fabriken“ (Preußisches Regulativ) verfügte, das die Arbeit für Kinder unter neun Jahren verbot und für neun- bis sechzehnjährige die Arbeitszeit auf zehn Stunden begrenzte. Dieses Gesetz gilt als das erste Arbeitsschutzgesetz für Kinder und damit gleichzeitig als der „Anfang staatlicher Arbeitsschutzpolitik“ (Thomas Nipperdey) in Deutschland. Bereits 1837 hatte Schuchard in einem Zeitungsbericht über den Selbstmordversuch eines zwölfjährigen Arbeitermädchens berichtet und damit öffentliches Aufsehen erregt. Am 19. März 1811 vermählte er sich mit der Tochter eines wohlhabenden Velberter Kaufmanns, der Amalia Friederica Koelver (1793–1865).[2] Aus dieser Ehe gingen 11 Kinder hervor, darunter der Kaufmann Hugo Schuchard (1825–1886), der die Burg Calenberg bei Warburg kaufte, umbauen und totalsanieren ließ. Johannes’ Enkelin Adeline Schuchard heiratete den Maler Adolf Erbslöh, seine Enkelin Johanna Schuchard den Eisenacher Kommerzienrat Albert Erbslöh. Ein weiterer Enkel ist der Eisenacher Maler Felix Schuchard.[3] Literatur
Einzelnachweise
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