Küsters Eltern waren der evangelische Prediger Samuel Christian Küster (1730–1797), der 1759 in Havelberg zum Ober-Domprediger befördert worden war, und dessen Ehefrau Christine Charlotte Küster, geb. Jury. Er besuchte zunächst die Domschule in Havelberg und wechselte nach der Versetzung seines Vaters von Havelberg nach Berlin-Friedrichswerder auf das Friedrichswerdersche Gymnasium. Vom 14. Mai 1784 an studierte Küster an der Universität Halle Rechts- und Staatswissenschaften.[1] Er war Mitglied des studentischen Constantistenordens.[2] Er scheint sein Studium in Berlin fortgesetzt zu haben, zählte dort jedenfalls später zum Kreis Berlinischer Schriftsteller.[3]
Die Laufbahn Küsters im diplomatischen Dienst begann, als die preußische Regierung am 5. Juni 1786 den im Auswärtigen Amt beschäftigten Geheimrat Christian von Dohm wegen der preußischen Außenprovinz Kleve zum Direktorialen für das Direktorium des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises, mit Sitz in Köln, ernannt hatte und er Küster als Assistenten mitnahm. Seiner Behörde hatte Dohm den Kandidaten der Jurisprudenz Johann Emanuel Küster als „einen jungen Menschen von guten Kenntnissen und Sitten, den ich schon seit einigen Jahren kenne“ empfohlen.[4] Am 1. Juni 1787 wurde Küster zum Gesandtschaftssekretär ernannt. Er erwies sich als so fähig, dass er im Jahr 1791, von Mai bis November, als Dohm eine längere Urlaubsreise in die Schweiz unternahm, diesen vertreten und für ihn nach Berlin berichten konnte.[4] 1791/92 hielt er sich mit Dohm in Aachen auf; 1793 wurde Küster zum Geheimen expedierenden Sekretär mit dem Prädikat Kriegsrat im Kabinettsministerium befördert.[1]
Im Zusammenhang mit den von Frankreich im Tilsiter Frieden 1807 den unterlegenen Staaten abgenötigten Zahlungsverpflichtungen war Küster 1811 als Chef der 2. Abteilung des Außenministerium vom preußischen König beauftragt worden, mit dem Finanzbeauftragten des westfälischen Königs über eine einvernehmliche Aufteilung der Schuldenlasten zu verhandeln.[5]
Küster war von 1815 bis 1833 preußischer Gesandter in Stuttgart und zugleich preußischer Gesandter in München von 1814 bis 1817 und von 1824 bis 1833; außerdem war Küster von 1819 bis 1823 als preußischer Gesandter in Karlsruhe akkreditiert.[7] Auf dem Wiener Kongress war er enger Mitarbeiter Hardenbergs. Küster war im Auftrag des preußischen Königs an den Verhandlungen zur Gründung des Deutschen Bundes beteiligt, und zwar in seiner Eigenschaft als Geheimer Staatsrat, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister bei dem König von Württemberg und bei dem Großherzog von Baden, und wird in der Schluß-Akte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen‘ vom 15. Mai 1820 namentlich erwähnt.[8]
Küster heiratete in München im Mai 1793 Maria Jocobine Heberle (1767–1847) aus Aachen. Aus der Ehe gingen drei Töchter und vier Söhne hervor. Seine Tochter Auguste Wilhelmine Elisabeth (1795–1868), genannt ‚Betty‘, Stiftsdame, war Begleiterin der bayerischen Kronprinzessin Marie.[9] Küsters Neffe Wilhelm Küster, Major und Legationsrat, der seit Frühjahr 1817[10] bei der preußischen Gesandtschaft in St. Petersburg tätig gewesen und am 21. Juni 1822 nobilitiert worden war[11], hatte mit dem Kaiser-Alexander-Grenadier-Regiment an dem russischen Feldzug 1828 an der Donau teilgenommen.[12][13]
Schriften (Auswahl)
Actenmäßige Berichtigung der sogenannten actenmäßigen Darstellung der Ursachen, warum die von dem Kaiserlichen und Reichs-Kammer-Gericht den Kreisausschreibenden Herrn Fürsten des niederrheinisch-westphälischen Keises unterm 27sten August 1789 gegen die Lütticher Aufrührer aufgetragene Executions-Commission bisher unvollstreckt geblieben ist, und deren Nachtrags. Königliche Hofbuchdruckerei, Berlin 1791 (Digitalisat).
Von den neueren Versuchen des Königlich-Preußischen Hofes, die Lüttichsche Sache zu vermitteln. Königliche Hofdruckerei, Berlin 1792. (Digitalisat).
Darstellung des jetziges Krieges zwischen Deutschland und Frankreich, in besonderer Hinsicht auf die Theilnahme Preußens bis zum Basler Friedensschluß. Vieweg, Berlin 1796. (Digitalisat).
Umriß der preußischen Monarchie nach statistischen, staats- und völkerrechtlichen Beziehungen. Erstes Heft, Unger, Berlin 1800. (Digitalisat).
Beiträge zur Preußischen Staatskunde. Erste Sammlung, Haude und Spener, Berlin 1806. (Digitalisat).
Darstellung des Benehmens der Französischen Regierung gegen Preussen seit dem Tilsiter Frieden. Haude und Spener, Berlin 1813. (Digitalisat).
Johann Georg Meusel: Das gelehrte Teutschland oder Lexikon der jetzt lebenden teutschen Schriftsteller. Vierter Band, Meyer, Lemgo 1797, S. 304–305 (Google Books).
Valentin Heinrich Schmidt, Daniel Gottlieb Gebhard: Neuestes gelehrtes Berlin; oder literarische Nachrichten von jetztlebenden Berlinischen Schriftstellern und Schriftstellerinnen. Teil I: A – L. Maurer, Berlin 1795, S. 283–284 (Google Books).
Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S.541 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑ abRolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1606/15. Teil I: Biographien A – L. K. G. Saur, München 2009, S. 541. (Digitalisat Books, eingeschränkte Vorschau).
↑Anna Joisten: »Vor den Richterstuhl der Zeitgenossen und der öffentlichen Meinung« – Der Fall des preussischen Staatsdieners und Spätaufklärers Hans von Held. Böhlau/Brill, Köln 2023, S. 106. (Digitalisat Books, eingeschränkte Vorschau).
↑Valentin Heinrich Schmidt und Daniel Gottlieb Gebhard: Neuestes gelehrtes Berlin; oder literarische Nachrichten von jetztlebenden Berlinischen Schriftstellern und Schriftstellerinnen. Teil I: A – L. Maurer, Berlin 1795, S. 283–284. (Digitalisat Books).
↑ abJoseph Hansen (Hrsg.): Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der Französischen Revolution. Erster Band: 1780–1791, Hanstein, Bonn 1931, S. 22 (Digitalisat Books).
↑Gesetz-Bülletin des Königreichs Westphalen – Während des Jahres 1811 erlassene Decrete – Nr. 1 bis 37. Gesetz-Bülletin Nr. 17, Cassel 1811, S. 293. (Digitalisat Books).
↑Maximilian Gritzner: Chronologische Matrikel der Brandenburgisch-Preußischen Standeserhöhungen und Gnadenacte von 1600–1873. Mitscher & Roestell, Berlin 1874, S. 78.
↑Jürgen Müller (Hrsg.): Demagogenverfolgung, Militärpolitik und wirtschaftlichr Fragen 1824–1830. Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2024, S. 59 (Digitalisat Books, eingeschränkte Vorschau).
↑Karl Binding (Hrsg.): Deutsche Staatsgrundgesetze in diplomatisch genauem Abdrucke – Zu amtlichem und zu akademischem Gebrauche. Heft III: Konföderations-Akte. Deutsche Bundes-Akte. Wiener Schluß-Akte. Engelmann, Leipzig 1893, S. 38. (Digitalisat Books).
↑Schreiben aus St. Petersburg, vom 16 May. In: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheyischen Correspondenten. №. 85, Dienstag, 29. Mai 1817. (Digitalisat Books).
↑Maximilian Gritzner: Chronologische Matrikel der Brandenburgisch-Preußischen Standeserhöhungen und Gnadenacte von 1600–1873. Mitscher & Roestell, Berlin 1874, S. 86 u. Nachtrag S. 11.
↑Friedrich Karl Ferdinand von Müffling, Hans Joachim Behr: Karl Freiherr von Müffling: Offizier, Kartograph, Politiker (1775–1851) – Lebenserinnerungen und kleinere Schriften. Böhlau, Köln 2003, S. 301. (Digitalisat Books, eingeschränkte Vorschau).
↑Karl August Varnhagen von Ense: Aus dem Nachlasse Varnhagen’s von Ense – Blätter aus der preußischen Geschichte. Band 3, Brockhaus, Leipzig 1868, S. 336. (Digitalisat Books).