Interregnum (lateinisch für „Zwischenregierung“; Plural: Interregna) bezeichnet eine Übergangsregierung oder den Zeitraum, in dem eine solche herrscht; insbesondere in Wahlmonarchien die Zeit zwischen dem Abdanken oder Ableben eines Regenten und der Amtsaufnahme seines Nachfolgers.
In der Geschichte gibt es zahlreiche Beispiele für solche Phasen:
In Japan mit der Regentin Jingū in der Zeit von 201 bis 269.
Im Römischen Reich die Regierung eines Interrex sowie die kaiserlose Zeit zwischen 465 und 467.
Im Langobardenreich eingetretene königlose Zeit nach der Ermordung von Cleph im Jahre 574. Ende des Interregnums nach der Wahl von dessen Sohn Authari zum neuen König der Langobarden 584.
In der niederländischen Geschichte die Herrschaft von Prinz Wilhelm VI. von Oranien-Nassau (1. Dezember 1813–16. März 1815) als Souverän, bevor dieser nach dem Wiener Kongress zum König Wilhelm I. ausgerufen wurde.
Die Übergangswochen im Deutschen Bundestag mit einer geschäftsführenden Regierung oder offener demokratischer Entscheidungsfindung im Parlament zwischen zwei Perioden mit Koalitionsvertrag oder festen Regierungen werden manchmal als Interregnum bezeichnet, wie etwa nach der Bundestagswahl 2017 im Oktober, November und Dezember dieses Jahres.[2] Das Kontinuitätsprinzip nach Art. 69 des Grundgesetzes jedoch sichert anders als bei einer Übergangsregierung die Handlungsfähigkeit der Minister entsprechend der Geschäftsordnung der Bundesregierung und Artikel 65 Grundgesetz, neue Minister können jedoch nicht ernannt werden.[3]
Siehe auch
Bei der Schachweltmeisterschaft die Zeit, als es keinen Weltmeister gab, siehe Interregnum (Schach).
↑Maria Rhode: Ein Königreich ohne König. Der kleinpolnische Adel in sieben Interregna. (= Quellen und Studien; 5). Harrassowitz, Wiesbaden 1997, ISBN 3-447-03912-4 (Volltext)