InnominatkontraktDer Innominatkontrakt (lateinisch contractus innominatus) war eine nachklassische Vertragsform im römischen Recht. Dabei wurde der Gedanke verallgemeinert, dass bei atypischen Austauschverhältnissen (unbenannte Verträge) nach Erbringung der Leistung die Gegenleistung klagweise verlangt werden kann. Einschlägig zur Durchsetzung war die actio praescriptis verbis. Eine nichtklagbare Abrede war im römischen Recht ein nudum pactum. Heutzutage ist jedoch jeder Vertrag klagbar. Zur besseren Erfassung möglicher Leistungsinhalte wurden damals Schemata entwickelt, etwa: „Sachleistung gegen Sachleistung“ oder „Sachleistung gegen Dienstleistung“ oder auch „Dienstleistung gegen Dienstleistung“. Siehe auch
Literatur
Quelle
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