ImmobilienfachwirtGeprüfter Immobilienfachwirt IHK ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Die offizielle englische Bezeichnung des Abschlusses ist Bachelor Professional of Real Estate Management (CCI).[1] Da der Begriff „Immobilienfachwirt“ nicht geschützt ist, führen einzelne Bildungsinstitute vergleichbare Bildungsträger-Prüfungen durch. Arbeitsgebiete und AufgabenDer Immobilienfachwirt ist eine Fortbildung für Personen, die in der Immobilienwirtschaft tätig sind und durch einen öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss vor einer Industrie- und Handelskammer ihre Fachkenntnisse im Management von Immobilien nachgewiesen haben. Immobilienfachwirte sind qualifiziert für Aufgaben und Funktionen auf der Ebene des mittleren Managements in Immobilienunternehmen und in immobilienwirtschaftlichen Organisationseinheiten von Unternehmen anderer Branchen oder in selbstständiger Tätigkeit. PrüfungszulassungsvoraussetzungenZur IHK-Prüfung kann zugelassen werden, wer
nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Immobilienwirtschaft haben. Prüfungsdurchführung und AbschlussLaut der Prüfungsordnung vom Februar 2008 werden in folgenden sechs „Handlungsbereichen“ schriftliche Prüfungen durchgeführt:
Jede dieser Teilprüfungen ist einzeln zu bestehen. Eine siebte Note des Zeugnisses bildet die mündlich-praktische Prüfung in Form einer Präsentation zu einem selbst gewählten Thema. Zu dieser wird nur zugelassen, wer jede schriftliche Teilprüfung bestanden hat, und sei es nur im 2. Anlauf durch Bestehen der mündlichen Ergänzungsprüfung zu diesem Handlungsbereich. Durch die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer wird festgestellt, ob folgende wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vorhanden sind:
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung vergibt die prüfende Industrie- und Handelskammer den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt. FortbildungsdauerDer DIHK-Rahmenplan empfiehlt für die Fortbildung zum Immobilienfachwirt einen Unterrichtsumfang von 530 Unterrichtsstunden. Öffentliche und private Bildungsträger bieten Lehrgänge zu den Prüfungen zwischen drei und 24 Monaten sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend an, zudem gibt es auch Fernlehrgänge als Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht verpflichtend. Finanzielle FördermöglichkeitenTeilnehmer können zur Förderung der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren Leistungen über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meister-BAföG“) beantragen. Im Rahmen einer individuellen Einzelförderung kann auch eine Förderung durch die zuständige Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Voraussetzung dafür ist zumeist, dass der jeweilige Bildungsträger für diesen Lehrgang eine Zertifizierung gem. AZAV nachweisen kann. In Bayern und Sachsen-Anhalt geprüfte Immobilienfachwirte erhalten derzeit eine Förderung durch das Wirtschaftsministerium namens „Meisterbonus“. Weblinks
Einzelnachweise
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