Das Gebiet wurde mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 18. März 1992 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und hat eine Größe von 95,1 Hektar. Es wird unter der Schutzgebietsnummer 3.186 geführt. Der CDDA-Code für das Naturschutzgebiet lautet 163798[1] und entspricht der WDPA-ID.
Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung der Hornisgrinde sowie der durch Karwand, Karseen und Moränenwälle geprägten Karbildung
als geologisch sowie erd- und landschaftsgeschichtlich bedeutsame Naturerscheinung, insbesondere als Zeugnis der eiszeitlichen Vergletscherung,
als Lebensraum vielfältiger, gebietsgebundener Tier- und Pflanzengesellschaften mit teilweise stark gefährdeten Arten, insbesondere offene Rasenbinsen-Flächen, Moore verschiedener Ausprägung, waldfreie Steilhänge und naturnahe Gehölz- und Waldbestände,
als Naturraum von besonderer Eigenart und
als hervorragendes Demonstrations- und Forschungsobjekt der Naturwissenschaften, insbesondere der Geologie und Biologie.