Hochstetter Feld

Naturschutzgebiet „Hochstetter Feld“

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Breisach am Rhein, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 6,2 ha
Kennung 3.141
WDPA-ID 163716
Geographische Lage 48° 2′ N, 7° 37′ OKoordinaten: 48° 1′ 53″ N, 7° 36′ 55″ O
Hochstetter Feld (Baden-Württemberg)
Hochstetter Feld (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 15. Januar 1985
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg

Das Hochstetter Feld ist ein vom Regierungspräsidium Freiburg am 15. Januar 1985 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Breisach am Rhein im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Lage

Das Hochstetter Feld liegt östlich der Stadt Breisach und etwa einen Kilometer nördlich des Stadtteils Hochstetten im Naturraum Markgräfler Rheinebene. Das Naturschutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiets Markgräfler Rheinebene von Neuenburg bis Breisach.

Landschaftscharakter

Das etwa 6,2 ha große Naturschutzgebiet liegt inmitten einer intensiv genutzten Kulturlandschaft. Es zeichnet sich durch eine hohe Anzahl verschiedener Sekundärbiotope aus, die aus einer ehemaligen Kiesgrube entstanden sind. Wertgebende Strukturen sind vor allem Stillgewässer mit Schwimmblattvegetation, Sukzessionsgehölze und kleinere offenen Flächen mit Vorkommen von Magerkeitszeigern. Im Gebiet wurde auch der Körnerbock nachgewiesen.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „die Erhaltung einer ehemaligen Kiesgrube als Lebensraum für eine außerordentlich vielfältige Pflanzen - und Tierwelt, insbesondere einer artenreichen Vogel - Fauna mit zahlreichen, vom Rückgang oder Aussterben bedrohten Arten.“[1]

Siehe auch

Literatur

  • Regierungspräsidium Freiburg, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 2. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-5174-3.
Commons: Naturschutzgebiet Hochstetter Feld – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg als höhere Naturschutz - und obere Jagdbehörde über das Naturschutzgebiet »Hochstetter Feld« vom 15. Januar 1985 (GBl. v. 08.02.1985, S. 17). Abgerufen am 26. April 2024.