Hinrich RüpingHinrich Rüping (* 9. Februar 1942 in Bielefeld) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, ehemaliger Hochschullehrer und früherer OLG-Richter. LebenRüping studierte bis zu seinem Ersten Juristischen Staatsexamen 1966 Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Freiburg. Nach den beiden juristischen Staatsexamina promovierte er sich 1968 bei Hans Welzel an der Universität Bonn mit einer Arbeit über Christian Thomasius’ Naturrechtslehre zum Dr. iur. 1974 schloss Rüping sein Habilitationsverfahren bei Hans-Ludwig Schreiber an der Universität Göttingen mit einer Arbeit über die Bedeutung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren ab und erhielt die Venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Steuerstrafrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Es folgte im Anschluss eine Tätigkeit als Wissenschaftlicher Rat an der Universität Bonn, die in eine Professur mündete. 1980 wechselte er als ordentlicher Professor an die Universität Augsburg, 1985 wechselte er an die Universität Hannover. Ab 1986 war er auch als Richter im zweiten Hauptamt am Oberlandesgericht Celle tätig. Nach einer zweijährigen Professur an der Universität Halle ab 1999 kehrte Rüping 2001 wieder nach Hannover zurück, wo er bis zu seiner Emeritierung 2007 lehrte und forschte. Nach seiner Emeritierung nahm er einen Lehrauftrag an der Universität Göttingen an, den er bis 2014 wahrnahm. Von 2008 bis 2017 war er zudem als Rechtsanwalt in Hannover tätig.[1] Zu seinen akademischen Schülern gehört u. a. Georg Steinberg, der derzeit einen Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Potsdam innehat. WerkRüpings Forschungsschwerpunkte liegen vor allem in der Strafrechtsgeschichte der Aufklärung, der Strafrechtsgeschichte des Nationalsozialismus, der Strafrechtsphilosophie und dem Steuerstrafrecht. Eine vollständige Auflistung (bis 2008) der wissenschaftlichen Veröffentlichungen von Hinrich Rüping kann seiner Festschrift (s. u.) entnommen werden.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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