HexabiblosDie Hexabiblos (altgriechisch ἡ Ἑξάβιβλος ‚Schrift in sechs Büchern‘) ist das Hauptwerk des byzantinischen Juristen Konstantinos Harmenopoulos, das 1345 in Thessaloniki vollendet wurde. BeschreibungEs handelt sich um eine – in annähernd 70 Handschriften überlieferte[1] – Kompilation des gesamten weltlichen Rechts der Byzantiner[2] auf der Grundlage des Prochiron mit Ergänzungen aus mehreren anderen Rechtsquellen, etwa einigen Kaisernovellen, der Schrift des Architekten Iulianos von Askalon, dem Eparchenbuch Leo des Weisen, der Peira, dem Rechtsbuch des Michael Attaleiates, der Synopsis (Basilicorum) maior und der Synopsis minor. Vornehmlich verarbeitet sind direkt oder indirekt die in den Basiliken verkürzt gefassten justinianischen Kompilationen des Codex und der Digesten aus dem Corpus iuris. Die Rechtsquellen sind nicht in ihrer Legalfolge geordnet, sondern nach einer für Harmenopoulos stichhaltigen Sachlogik. Die Einteilung des Werkes, dem ein umfangreicher Prolog vorausgeht, entspricht im Großen und Ganzen dem (erst im 19. Jahrhundert entwickelten) Pandektensystem: „Allgemeiner Teil“ (Buch 1), Sachenrecht (Buch 2), Schuldrecht (Buch 3), Familienrecht (Buch 4), Erbrecht (Buch 5) und Strafrecht (Buch 6). Das Werk, dem vermutlich bereits der Autor einige Anhänge hinzufügte (u. a. selbst bearbeitete Fassungen der Donatio Constantini und des Nomos Georgikos), wurde schon bald scholiiert und insbesondere in der sogenannten Hexabiblos aucta stark erweitert. Die von der justinianischen Rechtsforschung als anspruchsflaches und verkürztes Werk entlarvte Hexabiblos blieb bisweilen auch unter der osmanischen Herrschaft in Gebrauch[3] und erhielt spätestens 1835 Rechtskraft für das neu gegründete Königreich Griechenland; erst 1946 wurde sie durch das damals in Kraft getretene neue griechische Zivilgesetzbuch (Astikos Kodikas beziehungsweise Kodix) abgelöst. Editionen
Übersetzungenins Lateinische:
ins Deutsche:
Literatur
Einzelnachweise
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