Das Landschaftsschutzgebiet Heuberg ist ein mit Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Tübingen vom 8. August 1969 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.16.013).
Der markante Zeugenberg des Keuper soll vor Bebauung geschützt werden. Der Heuberg zeugt zusammen mit dem rund drei Kilometer nordöstlich gelegenen Pfaffenberg davon, dass der Rand der Keuperstufe früher einmal weiter westlich verlaufen ist.[2]