Hermann Mosler promovierte 1937 an der Universität Bonn mit der zur damaligen Zeit mutigen Schrift „Die Intervention im Völkerrecht“ und übernahm eine Anstellung als Assistent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin. Nach Kriegsende war er bei den Nürnberger Prozessen als Völkerrechtsexperte gutachterlich tätig.[2] Seine Habilitation unter Richard Thoma, die 1946 ebenfalls in Bonn erfolgte, trug den Titel „Wirtschaftskonzessionen bei Änderung der Staatshoheit“.
Im Januar 1959 wurde Mosler als erster deutscher Richter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewählt und zweimal in diesem Amt bestätigt. Von 1976 bis 1985 wirkte er zudem als erster Deutscher als Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag, an dem er vorher bereits in einem Fall als Ad-hoc-Richter tätig gewesen war.
Hermann Mosler war seit 1939 mit Anne Mosler, geb. Pipberger verheiratet. Das Ehepaar hatte fünf Kinder, darunter den Mathematiker und StatistikerKarl Mosler.
Publikationen (Auswahl)
Die Intervention im Völkerrecht. Triltsch & Huther, Berlin 1937.
Wirtschaftskonzessionen bei Änderungen der Staatshoheit. Kohlhammer, Stuttgart 1948.
The international society as a legal community. Sijthoff & Noordhoff, Alphen aan den Rijn 1980, ISBN 90-286-0080-9.
Felix Lange: Praxisorientierung und Gemeinschaftskonzeption – Hermann Mosler als Wegbereiter der westdeutschen Völkerrechtswissenschaft nach 1945. Springer, Berlin 2017, ISBN 978-3-662-54217-0.
Hubert Seliger: Politische Anwälte? Die Verteidiger der Nürnberger Prozesse. Nomos, Baden-Baden 2016, ISBN 978-3-8487-2360-7, S. 548.