Heintze Kracht stammte aus der brandenburgischen Familie Kracht. Sein Vater war Werner Kracht, seine Mutter Gertrud Drandorff.[1][2]
1437 wurde er erstmals als oberster Schreiber von Markgraf Johann genannt.[3] Diesem lieh er einmal 300 rheinische Gulden, wofür er 1439 mit der Herrschaft Zauche belehnt wurde. Dessen Bruder Kurfürst Friedrich II. beließ ihn auch nach 1440 in der Kanzlei, wo Heintze Kracht 1441 als Protonotarius bezeichnet wurde.[4] Auf einer Zeichnung von Seidel von 1442 trug Heintze Kracht die Insignien eines Kanzlers, als der er 1443 dann auch bezeichnet wurde.[5][6][7]
1445 wurde Kracht in dieser Funktion von Friedrich Sesselmann abgelöst, blieb aber kurfürstlicher Rat des Kurfürsten bis 1466, als er letztmals genannt wurde. Sein Todesjahr ist unbekannt.
Literatur
Friedrich Holtze: Die ältesten märkischen Kanzler und ihre Familien. In: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte. Band 7, 1894, S. 479–531, insbesondere S. 482–486 (mit Bild; Digitalisat)
Uwe Tresp: Kracht, Heintze v. In: Friedrich Beck und Eckart Henning (Hrsg.): Brandenburgisches Biographisches Lexikon (= Einzelveröffentlichung der Brandenburgischen Historischen Kommission e.V., Band 5). Verlag für Berlin-Brandenburg, Potsdam 2002, ISBN 3-935035-39-X, S. 237
↑Adolf Stölzel: Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung und Rechtsverfassung dargestellt im Wirken seiner Landesfürsten und obersten Justizbeamten. Franz Vahlen, Berlin 1888. S. 62