Anton wurde von Kaiser Ferdinand III. legitimiert und zum Reichsfreiherrn, später zum Reichsgrafen von Aldenburg erhoben. Beim Tod seines Vaters am 19. Juni 1667 erhielt er die Herrschaften Kniphausen, Varel und Schloss Doorwerth als oldenburgisches Fideikommiss. Nach Antons Tod bekamen dessen Nachkommen durch das sog. Aldenburgischen Traktat am 12. Juli 1693 die Herrschaft Kniphausen sowie das Amt Varel als freien Grundbesitz bestätigt.[1]
Antons Enkelin Charlotte Sophie heiratete 1733 den zum Reichsgrafen erhobenen Wilhelm von Bentinck auf Rhoon und Pendrecht, Ratspräsident der niederländischen Provinzen von Holland und Friesland. Damit kamen die aldenburgischen Herrschaften schließlich an das Haus Bentinck. Der Name der neuen Linie war Aldenburg-Bentinck oder Bentinck-Aldenburg; die Namensform Aldenburg-Bentinck wurde schließlich fest.
1835–1876: Gustav Adolf von Aldenburg-Bentinck (1809–1876), seit 1834 Mitregent des Vaters, erhielt 1845 das Primogenitur-Prädikat „Erlaucht“ laut Bundestagsbeschluss
verkaufte 1854 die Standesherrschaften an Oldenburg
1886: Königlich Großbritannische Anerkennung des Grafentitels
1888: Ererbung der Standesherrschaft Waldeck-Limpurg mit Sitz auf Schloss Gaildorf in Württemberg und erbliches Mitglied der württembergischen Kammer der Standesherren
1889: Fürstlich Waldeckische Genehmigung zur Führung des waldeckischen Namens und Wappens
1920: Aufnahme in den niederländischen Adel als Graf bzw. Gräfin van Aldenburg-Bentinck (für Godard Graf von Bentinck (* 1857; † 1940) und dessen Nachkommen) als Erbe von Schloss Amerongen in der Provinz Utrecht sowie Schloss Middachten bei Rheden im Gelderland
1924: Aufnahme in den niederländischen Adel mit gleichen Titeln (für Wilhelm Friedrich Graf von Bentinck (* 1880; † 1958) und dessen Nachkommen)