HauptfürsorgestelleNEU: Die Hauptfürsorgestellen heißen seit 2024 Träger der Sozialen Entschädigung.[1] Die Hauptfürsorgestellen der Länder in Deutschland waren bis zum Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Juli 2001 für Aufgaben nach dem Schwerbehindertengesetz sowie dem sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zuständig. Die Behörde, die seit diesem Datum die Aufgaben nach dem neuen Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) wahrnimmt, ist nunmehr das Integrationsamt. Die Hauptfürsorgestelle ist jedoch weiterhin zuständig für individuelle Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) an Kriegsopfer, Wehrdienstbeschädigte (Kriegsopferfürsorge), Opfer von Gewalttaten und andere Beschädigte sowie an deren Hinterbliebene. Die Hauptfürsorgestelle ist zugleich auch Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und für Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (vgl. § 6 SGB IX). Die Hauptfürsorgestellen sind in den Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einzelnen Ländern (z. B. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) werden die Aufgaben der Hauptfürsorgestelle zum Teil von Fachstellen für behinderte Menschen im Beruf wahrgenommen. Die Aufgaben der Hauptfürsorgestellen umfassen alle Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 ff. BVG). Für Leistungen an Sonderfürsorgeberechtigte (§ 27e BVG) ist grundsätzlich ebenfalls die Hauptfürsorgestelle zuständig. Die Leistungen im Überblick:
Siehe auchLiteratur
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