Hartwig von Dassel (Jurist)Hartwig von Dassel (* 1557 in Lüneburg; † Februar 1608 ebenda) war ein Rat und Rechtswissenschaftler. LebenHartwig stammte aus dem in Lüneburg ansässigen Zweig derer von Dassel, aus dem mehrere Bürgermeister der Stadt Lüneburg hervorgingen. Auch sein Vater Ludolph († 1591) war dort seit 1575 Bürgermeister. Er studierte an der Universität Jena und ab 1582 an der Universität Ingolstadt. Anschließend machte er eine Studienreise durch Italien. 1588 wurde er in Wien auf Empfehlung von Wiguleus Hund als Rechtsconsulent besonders in Diensten der beiden Erzherzöge Karl und Maximilian von Österreich tätig. Er war ein Befürworter der Hexenverfolgung.[1]
– Hartwig von Dassel: Responsum Juris in causa poenali maleficarum Wiensiensium, Hamburg 1597, § 90. 1589 wurde er Sülzmeister an der Lüneburger Saline. Kaiser Rudolf II. machte ihn 1590 in Prag zum Doktor der Rechte und hernach zum Kaiserlichen und Erzherzöglich Österreichischen Rat. 1588 heiratete er Anne von Düsterhopen († 1593). Eine zweite Ehe ging er 1596 mit Agathe von Halle ein, aus der Johann Friedrich von Dassel († 1656) hervorging. Werke
Unter dem Titel "Consuitudines inclytae reipublicae Luneburgensis" wies er 1592 darauf hin, dass es in Lüneburg zwischen den Begriffen Stadtrecht, Statut und Gewohnheitsrecht noch keine eindeutigen Unterschiede gab. Der Göttinger Rechtsprofessor Christian Gottlieb Riccius stimmte dieser Einschätzung zu.[1] Literatur
Einzelnachweise
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