Nach seiner Wiederzulassung 1947 unterhielt Hengeler mit Heinrich Wirtz und Heinz-Bernd Kurth in Düsseldorf die Sozietät Hengeler Kurth Wirtz. Diese arbeitete nach einem mündlichen Sozietätsvertrag (bis zum Tod Hengelers 1982; zuvor 25 Jahre nur Gewinnverteilungsabrede).
Hengeler erlangte bald den Ruf eines führenden deutschen Rechtsanwaltes. Er war langjähriges Mitglied im Vorstand des Düsseldorfer Anwaltvereins und diverser Aufsichts- und Beiräte. Anlässlich seines 70. Geburtstages 1972 verlieh ihm die Universität Köln die Ehrendoktorwürde.[4] Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit lagen im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Aktien- und Konzernrecht, er war Berater zahlreicher großer und traditionsreicher börsennotierter Unternehmen und Familiengesellschaften[5][6] (z. B. langjähriges Mitglied im Beirat des Maschinenbauunternehmens Winkler & Dünnebier, Neuwied).
Hengeler Kurth Wirtz fusionierte zum 1. Januar 1990 mit der Frankfurter Kanzlei Mueller Weitzel Weisner zur heutigen Großkanzlei Hengeler Mueller.[7][8]
Hans Hengeler war verheiratet. Sein Sohn Hans-Peter Hengeler (* 1937) ist seit 1971 Rechtsanwalt und war Partner der Kanzlei Hengeler Mueller.