HæstirétturDer Hæstiréttur ist das oberste Gericht Islands mit Sitz in Reykjavík. Sitz des Gerichts ist seit 1996 an der Adresse Lindargata 2 in Reykjavík. Das Gericht wurde 1920 im Zuge der Unabhängigkeit von Dänemark errichtet und trat an die Stelle des Højesteret in Kopenhagen. Der Hæstiréttur gehört neben den Bezirksgerichten und dem Appellationsgericht Landsréttur[1] zur seit 2018 dreistufig ausgebildeten isländischen Judikative. Daneben kann für die Ahndung von Amtsverletzungen amtierender oder abgelöster isländischer Regierungsmitglieder der Sondergerichtshof Landsdómur einberufen werden. Siehe auchWeblinksEinzelnachweise
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