Gustav von Diepenbroick-GrüterGustav Wilhelm Adam Freiherr von Diepenbroick-Grüter (* 9. Oktober 1815 in Haus Marck; † 14. März 1899 in Berlin) war ein deutscher Richter und Parlamentarier. HerkunftEr entstammt der zweiten Ehe seines Vaters, des Freiherren Johann Adolf Gustav von Grüter († 20. Februar 1822). Der Landrat Ludwig von Diepenbroick-Grüter (1804–1870) war sein Bruder. LebenGustav von Diepenbroick-Grüter studierte von 1834 bis 1837 Rechtswissenschaften unter anderem an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. 1837 wurde er Mitglied des Corps Guestphalia Bonn.[1] 1837 wurde er Auskultator und 1839 Referendar am Oberlandesgericht Hamm. Von dort ging er 1844 als Assessor zum Land- und Stadtgericht Duisburg. 1850 wurde er als Kreisrichter in Hamm zum Appellationsgericht abgeordnet. 1856 wurde er Appellationsgerichtsrat in Greifswald und 1860 Kammergerichtsrat in Berlin. 1868 erfolgte seine Ernennung zum Obertribunalsrat. 1873 wurde er Mitglied des Gerichtshofs für kirchliche Angelegenheiten. Diepenbroick-Grüter saß 1862 für den Wahlkreis Münster 1 im Preußischen Abgeordnetenhaus und gehörte der Fraktion der Rechten an. Schriften
Literatur
Einzelnachweise
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