GrundkostenGrundkosten sind in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenkategorie für Kosten, die wertmäßig genau mit einem Aufwand in der Finanzbuchhaltung übereinstimmen. AllgemeinesGrundkosten können deshalb direkt in der Kosten- und Leistungsrechnung und in der Folge auch in der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen werden. Die Finanzbuchhaltung nennt die Grundkosten „Zweckaufwand“, in der Kostenrechnung heißen sie „Grundkosten“.[1] Die Gesamtkosten setzen sich aus Grundkosten und Zusatzkosten zusammen. Die Grundkosten entsprechen zusammen mit den Anderskosten dem Zweckaufwand. Letzterer findet unter der Bezeichnung „Grundkosten“ Eingang in die Kostenrechnung.[2] KostenartenZu den Grundkosten gehören alle wichtigen Kostenarten wie Materialkosten (sie dominieren in materialintensiven Unternehmen), Personalkosten (personalintensive Betriebe), Abschreibungen und Zinsaufwand (kapitalintensive Betriebe) oder Versicherungsprämien.[3] Alle Aufwendungen, die im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung in gleicher Höhe wie der als Kosten verrechnete Zweckaufwand anfallen und nicht periodenfremd oder außerordentlich sind, heißen Grundkosten.[4] AbgrenzungIn der Kostenrechnung wird klar zwischen Aufwand und Kosten abgegrenzt, so dass eine Einteilung in Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten möglich wird:[5]
Von den Anderskosten unterscheiden sich die Grundkosten dadurch, dass Anderskosten zwar auch einen korrespondierenden Aufwand besitzen, aber nicht in gleicher Höhe. Grundkosten tauchen niemals im Zusammenhang mit kalkulatorischen Kosten auf. Daraus grenzen sich die einzelnen Kosten- und Erlösarten wie folgt ab:[6]
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
|