Greve (Amt)Greve (oder auch Grebe, Grefe, Gräffe oder auch Heimbürger) war in manchen Gegenden Deutschlands die Amtsbezeichnung eines Dorfvorstands, Schultheißen oder Dorfrichters. Der Greve unterstand dem Gerichtsherren des jeweils übergeordneten Amtes. Im Aachener Raum sind die Bezeichnungen „Greve“ und „Griev“ für „Zunftvorsteher“ oder „Gildemeister“ belegt, ebenso die Amtsbezeichnung „Holzgreve“ (auch: Holtgreve) aus dem Forstverwaltungswesen. Greve oder Grebe kann auch eine Variante der Standesbezeichnung Graf sein, die vom althochdeutschen „gravo“ abgeleitet ist. EtymologieDie Bezeichnung ist abgeleitet vom althochdeutschen „gravio“, dem mitteldeutschen „grebe“ und dem mittelniederdeutschen „greve“; verwandt ist die altenglische Amtsbezeichnung gerefa, neuenglisch reeve, daneben high-reeve und Hogrefe und auch shire-reeve aus dem das Wort sheriff entstand. Das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm sagt dazu:
Das Wort ist mit den französischen „le greffe“ (= Geschäftsstelle, Sekretariat) und „le greffier“ (Urkundsbeamter) verwandt, ebenso mit dem noch heute auf Jersey und Guernsey gebräuchlichen „greffier“ (= Amtsschreiber).[3] Weblinks
Belege
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