GlasversicherungDie Glasversicherung (auch: Glasbruchversicherung) ist eine eigenständige Sachversicherung und wird üblicherweise zusammen mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. GegenstandEine Glasversicherung bietet für Gebäude- und Mobiliarverglasung Versicherungsschutz gegen Glasbruch. Unter Gebäudeverglasungen versteht man mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garagen fest verbundene Außen- und Innenscheiben, zum Beispiel Scheiben von Wintergärten und Türen. Der Schutz gegen Glasbruch besteht für Schäden am Versicherungsort. Unter Versicherungsort versteht man die in der Police bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Für versicherte bewegliche Gegenstände (Mobiliarverglasung), zum Beispiel Glastische oder Vitrinen, besteht nur innerhalb des Versicherungsortes Deckung. Bei der Glasversicherung handelt es sich um eine Naturalersatzversicherung. Das bedeutet, dass nach § 11 AGlB der Versicherer die beschädigte oder zerstörte Sache durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte ersetzt. Diese Regelung kommt aus den 1920er Jahren, als Glas sehr teuer war und die Versicherer durch mit den Glaslieferanten vereinbarten Sonderkonditionen das Glas viel billiger liefern konnten. in der heutigen Zeit spielt diese Reglung nur noch insofern eine Rolle, dass ein Glasschaden nicht über einen Kostenvoranschlag abgerechnet werden kann, da ein Erstattungsanspruch nur bei tatsächlicher Leistung besteht. Auf das Recht, das Glas selber liefern zu lassen, verzichten die Versicherer seit den 1960er Jahren. Neben den reinen Sachschäden sind auch die dabei entstehenden Kosten wie zum Beispiel Aufräum- und Entsorgungskosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel die Erneuerung von Glasmalereien und -verzierungen. Nicht versichert sind jedoch Nicht-Glasteile, wie beispielsweise neue Einfassungen aus Metall. Allerdings gibt es inzwischen auch Anbieter, die beispielsweise bei einem mitversicherten Ceranfeld auch die Elektronik mit bezahlen, wenn diese aufgrund eines Glasbruchs getauscht werden muss. Die Hausratversicherung nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen VHB 42 beinhaltete erstmals auch Versicherungsschutz für Haushalt-Glasbruchschäden. In den VHB 66 und 74 war dies ebenfalls enthalten. Mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung AGlB 86 konnte man die Glasversicherung separat abschließen. Es folgten die überarbeiteten Bedingungen AGlB 92, 2000/E, und 2011. Versicherte GefahrNach den unverbindlichen Verbandsbedingungen des GDV besteht in der Glasversicherung Schutz für Glasbruch an versicherten Sachen. Ein Bruch der Verglasung liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist. Ein Riss oder Sprung, der von der Vorder- bis zur Rückseite reicht, ist dem Bruch gleichzusetzen. Nicht versicherte Gefahren und SchädenKein Schutz besteht für Oberflächenbeschädigungen zum Beispiel Schrammen oder Muschelausbrüche und Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheibenisolierverglasungen. Für die Gefahren, die in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, zum Beispiel Brand oder Einbruchdiebstahl, besteht kein Versicherungsschutz. Inzwischen gibt es mind. einen Anbieter (Generali), welcher in seinem Tarif auch Muschelausbrüche mitversichert. Selbiges gilt für Displayschäden (sog. Spiderapps) an Smartphones. Allerdings sind Schaden am Backcover (Rückseite) und an Tablets weiterhin ausgeschlossen. AusschlüsseFür Schäden, die durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Versicherte und nicht versicherte Sachen
Versicherte KostenVersicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen
Gesondert versicherbare Kosten
Schadenbeispiele
Literatur
WeblinksWiktionary: Glasversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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